Durch Regulierung seitens der SEC/Börsen und anderer Anbieter mittels Registrierung, Erlass von Regeln, Überwachung, Durchsetzung und Einrichtung eines Anlegerschutzfonds (IPF).
Häufig gestellte Fragen
für Anleger
Published: November 16, 2023
Als Anleger sollten Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert bleiben. Diese Seite beantwortet einige der häufigsten Fragen (FAQs) zur Anlage in Wertpapiere.
1. Wie werde ich als Anleger geschützt?
2. Was sind Aktien und Anleihen?
Aktien sind vereinfacht Eigentumsanteile, die ein Unternehmen zur Eigenkapitalbeschaffung ausgibt; Aktienanleger besitzen somit tatsächlich einen Teil des Unternehmens.
Anleihen werden von Unternehmen, Kommunen, Bundesstaaten und der Bundesregierung als Schuldtitel ausgegeben. Ähnlich wie bei Bankdarlehen schuldet das Unternehmen den Anlegern regelmäßige Zinszahlungen während der Laufzeit und die Rückzahlung des Kapitals bei Fälligkeit.
3. Wie kann ich Aktien handeln?
Über einen registrierten Börsenmakler;
Hier finden Sie die Liste registrierter Kapitalmarktanbieter.
4. Was ist ein Ponzi-/Pyramidensystem?
Ein betrügerisches Anlagesystem, das hohe Renditen bei geringem oder keinem Risiko verspricht, tatsächlich aber ältere Anleger mit Geldern neu gewonnener Anleger bezahlt. Es bricht gewöhnlich zusammen, wenn nicht genug neue Anleger gewonnen werden, um die hohen Auszahlungen aufrechtzuerhalten.
5. Wie erkenne ich ein Ponzi-System?
- Die Betreiber stehen nicht auf unserer Liste der für Anlagegeschäfte in Nigeria registrierten Personen/Organisationen. Hier können Sie die Liste durchsuchen.
- Sie tätigen keine rechtmäßigen Anlagen und verfügen über keine ausreichenden Vermögenswerte, um die versprochenen Auszahlungen zu tragen.
- Sie benötigen neue Anleger, um bestehende auszuzahlen. Die neu Hinzukommenden verlieren wahrscheinlich ihre Anlage, da sie diese vor dem Zusammenbruch des Systems nicht zurückerhalten können.
- Sie versprechen hohe Anlagerenditen, meist oberhalb des geltenden Leitzinses (MPR) der Central Bank of Nigeria.
- Ihre Betreiber sind der Anlegerschaft nicht bekannt.
6. Wie kann ich Aktien kaufen?
Über einen registrierten Börsenmakler Ihrer Wahl durch genaue Angabe Ihrer Wünsche oder aufgrund seiner Beratung; bei einer Erstemission auch über die in den Angebotsunterlagen/im Prospekt genannten Annahmestellen.
7. Wie kann ich Aktien verkaufen?
Über einen registrierten Börsenmakler; siehe Liste registrierter Kapitalmarktanbieter.
8. Welche Schritte kann ich unternehmen, um nicht erhaltene Aktienurkunden, Dividenden und Bonusaktien zu bekommen?
Prüfen Sie, ob Ihr Makler die Aktien wie angewiesen gekauft hat. Wenn ja, wenden Sie sich an die Registerführer der Emission. Wird die Angelegenheit weiterhin nicht zufriedenstellend gelöst, reichen Sie bei der SEC Beschwerde ein.
9. Wie viel Zeit liegt zwischen der Schließung eines öffentlichen Angebots und der Börsennotierung des Unternehmens?
Diese Frage betrifft eine feste Emissionsübernahme, bei der der Emissionsgarant dem Emittenten unmittelbar nach Registrierung der Wertpapiere den gesamten Emissionserlös zahlt und anschließend die Vermarktung und Börsennotierung übernimmt.
In den meisten Rechtsordnungen, insbesondere entwickelten Volkswirtschaften, übernimmt der Emissionsgarant Vermarktung und Börsennotierung und stellt dem Emittenten ab dem ersten Tag den gesamten Emissionserlös bereit. In unserer Rechtsordnung erfolgen jedoch mindestens 90% der Emissionsgarantien auf Stand-by-Basis.
Für alle öffentlichen Emissionen ist eine Emissionsgarantie erforderlich, sofern der Emittent nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet. Bei einer Emissionsgarantie müssen die vorgehaltenen Wertpapiere innerhalb von sechs (6) Monaten ab Zuteilung an den Emissionsgaranten verkauft werden.
Der Verkauf vorgehaltener Wertpapiere darf frühestens zehn (10) Tage nach Einreichung des Verkaufsmemorandums bei der SEC beginnen.
10. Darf eine börsennotierte Publikumsgesellschaft eine Privatplatzierung durchführen?
Nein. Nur nicht börsennotierte Publikumsgesellschaften dürfen Privatplatzierungen durchführen.
11. Wie überwacht die Kommission die Tätigkeiten der Anbieter?
Dies erfolgt auf zwei Ebenen: vor Ort und aus der Ferne.
Prüfung der Meldungen aus der Ferne, also in den Büros der Kommission: Alle registrierten Anbieter müssen der Kommission Quartalsmeldungen über ihre Tätigkeit zur Analyse vorlegen. Diese umfassen Abschlüsse und weitere vorgeschriebene Offenlegungsinformationen. Die Prüfung dient der Feststellung der finanziellen Solidität und der Früherkennung von Schwierigkeiten. Sämtliche festgestellten Mängel werden zur Behebung mitgeteilt.
Vor-Ort-Prüfung in den Büros der Anbieter: Die Mitarbeiter der Kommission besuchen die Anbieter planmäßig und koordiniert. Dabei prüfen sie ordnungsgemäße Verfahren bei der Ausführung von Kundenaufträgen und die Einhaltung bewährter Marktpraktiken.
12. Gewährleistet die Kommission, dass von Bundesstaaten und Unternehmen am Markt aufgenommene Gelder für genehmigte Zwecke verwendet werden?
Ja. Von allen Organisationen, die Gelder am Markt aufnehmen, wird erwartet, gesetzlich vorgeschriebene Meldungen über die Verwendung der Emissionserlöse zur Prüfung bei der Kommission einzureichen. Die Meldungen werden auf Übereinstimmung mit dem in den Angebotsunterlagen genehmigten Verwendungsplan geprüft. Anschließend werden die Angaben durch Vor-Ort-Prüfungen bestätigt; Abweichungen vom genehmigten Plan werden angemessen sanktioniert. Die Kommission kann ergänzend weitere Fachleute hinzuziehen.