Regeln
und Vorschriften Published: August 14, 2023

Zur wirksamen und effizienten Erfüllung der im Investments and Securities Act verankerten Ziele der Wertpapierregulierung hat die SEC diese konsolidierten Regeln und Vorschriften erlassen

Regeln und Vorschriften

Regeln für öffentliche Wertpapierangebote eines Freihandelszonenunternehmens (FTZE)

Anwendbarkeit

(1) Diese Regeln gelten für das Angebot und die Ausgabe von Wertpapieren durch ein Freihandelszonenunternehmen (FTZE).

(2) Diese Regeln gelten nur für Gesellschaften oder Unternehmen, die von einer Freihandelszonenbehörde zugelassen und innerhalb der Freizonen tätig sind.

(3) Unternehmen, die von einer Freihandelszone zugelassen sind, jedoch außerhalb der Freizone tätig sind, dürfen nach diesen Regeln keine Wertpapiere öffentlich ausgeben.

(4) Wertpapiere eines FTZE dürfen ohne Genehmigung der Kommission gemäß dieser Regel weder öffentlich ausgegeben noch angeboten werden.

Regeln für Scharia-Beratungsdienstleistungen für zinsfreie Kapitalmarktprodukte und -dienstleistungen

  1. Begriffsbestimmungen

Scharia-Berater bezeichnet einen unabhängigen Fachmann bzw. ein unabhängiges Unternehmen, der bzw. das als Scharia-Gelehrter ausgebildet ist oder im Fall einer Gesellschaft mindestens zwei (2) als Scharia-Gelehrte ausgebildete benannte Personen beschäftigt und bei der SEC registriert ist, um Finanzinstitute oder Unternehmen zur Scharia-Konformität ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu beraten und/oder diese zu zertifizieren. Die Kommission kann ausländische Scharia-Berater für die Beteiligung an jeder Art von Transaktion zulassen bzw. anerkennen.

Scharia-Gelehrter bezeichnet eine Person mit den in diesen Regeln festgelegten einschlägigen Qualifikationen und Erfahrungen in islamischer Rechtswissenschaft.

  1. Umfang der Produkte und Dienstleistungen

Zu den Produkten und Dienstleistungen, die einen Scharia-Berater erfordern, gehören alle von der Kommission genehmigten islamischen/zinsfreien Kapitalmarktprodukte und -dienstleistungen.

  1. Bestellung eines Scharia-Beraters

(1) Ein Emittent oder Fondsverwalter muss einen Scharia-Berater für die Beratung zu Scharia-Produkten, -Emissionen und -Programmen bestellen und dabei, sofern einschlägig, die Zustimmung des Treuhänders einholen.

(2) Ein Kapitalmarktanbieter, der Scharia-konforme Produkte und Dienstleistungen anbieten möchte, muss einen registrierten Scharia-Berater für das Unternehmen bestellen und die Kommission innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen darüber informieren.

(3) Bei Ersetzung oder Wechsel eines bestehenden Scharia-Beraters muss vor der Einreichung bei der Kommission die Zustimmung des Treuhänders eingeholt werden.


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Änderung der Regeln zur Fonds-/Portfolioverwaltung

A. Bestehende Regeln zur Fonds-/Portfolioverwaltung

  1. Definitionen:

Im Zusammenhang mit diesem Teil der Regeln haben die folgenden Begriffe diese Bedeutung:

a) Fonds-/Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum bezeichnet die Ausübung eines beliebigen Maßes an Ermessen und Unabhängigkeit bei Anlage und Verwaltung von Wertpapieren, Wertpapierportfolios oder gepoolten Fonds für einen Kunden oder eine Kundengruppe durch einen Fonds-/Portfolioverwalter entsprechend den vertraglich vereinbarten Anlagezielen.

b) Fonds-/Portfolioverwaltung ohne Ermessensspielraum bezeichnet die Anlage in und Verwaltung von Wertpapieren oder Wertpapierportfolios für einen Kunden oder eine Kundengruppe nach deren Weisungen ohne Ermessensausübung des Fonds-/Portfolioverwalters auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung.

c) Kleinanleger bezeichnet eine natürliche Person, die nicht als vermögender Anleger (HNI) oder qualifizierter institutioneller Anleger (QII) eingestuft ist, bei einem registrierten Kapitalmarktanbieter investiert und:

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Regeln für Anbieter von Bonitätsverbesserungsinstrumenten & sonstige Änderungen bestehender Regeln der Kommission

Zusammenfassung

A. Neue Regeln

Regeln für Anbieter von Bonitätsverbesserungsinstrumenten.

B. Sonstige Änderung

  1. Änderung von Regel 45 zu registrierungspflichtigen Funktionen.
  2. Änderung der Teile A und B von Schedule 1 (Registrierungsgebühren, Mindestkapitalanforderungen, Wertpapiere und Sonstiges).

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Neue Regeln und sonstige Änderungen der Regeln und Vorschriften der Kommission (April 2025)

Neue Regel

  1. Neue Regeln zur Ausgabe und Zuteilung von Wertpapieren privater Unternehmen

Sonstige Änderungen

  1. Änderungen der Regeln zu Unternehmensanleihen
  2. Änderungen von Regel 39 – Jahresbericht
  3. Änderungen von Regel 41 – Quartalsberichte
  4. Änderungen von Teil N – Sonstige Regeln
  5. Änderungen von Schedule 1 – Teil D – SEC-Gebühren für Marktgeschäfte
  6. Änderungen der Regeln zu Private-Equity-Fonds
  7. Sonstige Änderungen der CIS-Regeln
  8. Änderungen von Regel 450 – Neue Unterregel (9) Allgemeine Regeln für CIS

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Neue Regeln und sonstige Änderungen der Regeln und Vorschriften der Kommission (23. Dezember 2024)

Neue Regeln

  1. Neue Regel zur Ausgabe von Commercial Papers

Sonstige Änderung

  1. Änderung von Regel 8 (Ausnahmen)
  2. Änderung der Regel zur jährlichen Aufsichtsgebühr für Organismen für gemeinsame Anlagen

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Securities And Exchange Commission (Capital Market Operators Anti-Money Laundering And Combating The Financing Of Terrorism) Regulations – 12 May 2022

Diese Vorschriften vom 12. Mai 2022 bilden einen umfassenden Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung am nigerianischen Kapitalmarkt.

Das Dokument beschreibt konkrete Ziele, den Anwendungsbereich und den Schwerpunkt auf institutionellen Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (AML/CFT/CPF).

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Regeln zur Ausgabe, zu Angebotsplattformen und zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte – 11. Mai 2022

Diese Regeln vom 11. Mai 2022 schaffen einen umfassenden Rahmen für Ausgabe und Registrierung digitaler Vermögenswerte am nigerianischen Kapitalmarkt. Das Dokument besteht aus fünf Teilen, die jeweils einen besonderen Aspekt dieses Bereichs behandeln.

Teil A regelt die Ausgabe digitaler Vermögenswerte als Wertpapiere, Teil B die Registrierungsanforderungen für Angebotsplattformen für digitale Vermögenswerte (DAOPs). Teil C erläutert die Registrierung von Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte (DACs), Teil D behandelt Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs). Teil E enthält Leitlinien für Börsen für digitale Vermögenswerte (DAX).

Diese Regeln schaffen die Grundlage für ein reguliertes Ökosystem digitaler Vermögenswerte und fördern Transparenz und Anlegerschutz am nigerianischen Kapitalmarkt.

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Änderungen zum 20. Dezember 2021

Dieses Dokument vom 20. Dezember 2021 umfasst wesentliche Änderungen der bestehenden nigerianischen Kapitalmarktvorschriften. Es konzentriert sich auf Anpassungen bei Registrierungsgebühren, Mindestkapitalanforderungen, Wertpapieren und weiteren wichtigen Marktaspekten.

Diese Änderungen spiegeln die Marktentwicklung wider und sind für Marktteilnehmer und Anleger zur Einhaltung der aktuellen regulatorischen Anforderungen entscheidend.

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Neue Regeln zum 29. Oktober 2021 (Neue Regel zu Sozialanleihen – 29. Oktober 2021)

Diese Regeln vom 29. Oktober 2021 führen Leitlinien für Sozialanleihen ein und stellen eine bedeutende Entwicklung am nigerianischen Kapitalmarkt dar.

Das Dokument beschreibt die besonderen Anforderungen und Verfahren zur Ausgabe und Verwaltung von Sozialanleihen. Es behandelt wichtige Aspekte wie Kriterien für Sozialanleihen, Offenlegungsanforderungen sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Marktteilnehmer im Emissionsverfahren.

Diese Regeln fördern nachhaltige und sozial verantwortliche Anlagen am nigerianischen Kapitalmarkt und gleichen ihn international bewährten Verfahren an.

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Neue Regeln und Änderungen zum 30. August 2021

Dieses am 30. August 2021 veröffentlichte Dokument stellt eine bedeutende regulatorische Aktualisierung des nigerianischen Kapitalmarkts dar. Es führt neue Regeln und Änderungen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein. Wichtige Ergänzungen betreffen Robo-Anlageberatung und Transaktionsregister zur Verbesserung von Markteffizienz und Anlegerschutz. Zudem enthält es eine wesentliche Änderung zur Angemessenheitsprüfung von Fusionen, Übernahmen und Akquisitionen mit Schwerpunkt auf Transparenz und Fairness.

Das Dokument behandelt weitere Aspekte und ist wichtige Lektüre für Marktteilnehmer, die über die sich entwickelnde Regulierung informiert bleiben möchten.

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Änderungen zum 24. Mai 2021

Dieses Dokument vom 24. Mai 2021 konzentriert sich auf Änderungen von Regel 45, insbesondere zu registrierungspflichtigen Funktionen.

Die Änderungen dienen der Präzisierung und Stärkung des Registrierungsverfahrens für Marktanbieter. Marktteilnehmer müssen sie kennen, um die aktualisierten Vorschriften einzuhalten.

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Wesentliche Änderungen zum 22. April 2021

Dieses am 22. April 2021 veröffentlichte Dokument verändert den bestehenden Regulierungsrahmen des nigerianischen Kapitalmarkts erheblich. Für Marktteilnehmer sind die Änderungen bedeutend, da sie verschiedene Aspekte des Marktbetriebs betreffen. Dazu gehören Regel 67 zu Untervermittlern und Regel 70 zu Aufzeichnungen über Kundentransaktionen. Außerdem wird die neue Regel 76 mit zusätzlichen regulatorischen Bestimmungen eingeführt.

Diese Änderungen belegen das Engagement für Marktintegrität und -effizienz bei gleichzeitiger Anpassung an die sich wandelnde Marktdynamik.

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Neue Regeln und sonstige Änderungen zum 22. März 2021

Dieses am 22. März 2021 veröffentlichte Dokument enthält neue Regeln und sonstige Änderungen in zahlreichen Kapitalmarktbereichen. Neue Regeln zur Lagerhaltung und Sicherheitenverwaltung berücksichtigen veränderte Marktpraktiken. Sonstige Änderungen betreffen unter anderem Regel 19 (Wiedereinführung der Registrierung von Einzelpersonen als Untervermittler), Regel 27 (Vertrauensschadenversicherung) und Regel 42 (Mindestoffenlegung auf Websites von Publikumsgesellschaften).

Diese Änderungen unterstreichen die fortlaufende Anpassung des Regulierungsrahmens an neue Trends sowie das Engagement für Markttransparenz und Anlegerschutz.

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Neue Regeln und sonstige Änderungen zum 21. Januar 2021

Dieses Dokument vom 21. Januar 2021 aktualisiert die nigerianischen Kapitalmarktvorschriften erheblich. Es führt neue Regeln und sonstige Änderungen zu verschiedenen Aspekten des Marktbetriebs ein.

Die neuen Regeln betreffen Fondsverwaltungsprodukte, Nominee-Gesellschaften und allgemeine Bestimmungen für Organismen für gemeinsame Anlagen. Sie berücksichtigen die Marktentwicklung und verbessern den Regulierungsrahmen für Marktteilnehmer. Sonstige Änderungen betreffen mehrere Vorschriften, darunter Treuhandurkunden, Organismen für gemeinsame Anlagen und Offenlegungsanforderungen.

Insgesamt tragen diese Änderungen zur Transparenz und zum Anlegerschutz am Kapitalmarkt bei.

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Sonstige Änderungen zum 10. September 2020

Dieses Dokument vom 10. September 2020 enthält sonstige Änderungen verschiedener nigerianischer Kapitalmarktvorschriften. Sie betreffen unter anderem Rechtsanwälte, die Rücknahme der Börsenzulassung, zusätzliche Anforderungen für Sukuk-Programme und die Registrierung ergänzender Funktionen.

Diese Änderungen spiegeln die fortlaufenden Bemühungen der Behörden wider, den Regulierungsrahmen zu präzisieren und zu stärken sowie an Marktdynamik und international bewährte Verfahren anzupassen. Marktteilnehmer sollten sie sorgfältig prüfen, um die aktualisierten Vorschriften einzuhalten.

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Neue Regeln und sonstige Änderungen zum 23. Dezember 2019

Dieses am 23. Dezember 2019 veröffentlichte Dokument aktualisiert die nigerianischen Kapitalmarktvorschriften erheblich. Es führt neue Regeln und sonstige Änderungen in verschiedenen Bereichen des Marktbetriebs ein.

Die neuen Regeln betreffen die Regulierung des Derivatehandels, zentrale Gegenparteien (CCP) und die Registrierung bestehender festverzinslicher Wertpapiere. Sie sollen Markteffizienz, Risikomanagement und Transparenz verbessern. Wesentliche Änderungen betreffen Organismen für gemeinsame Anlagen. Sonstige Änderungen präzisieren den Rahmen weiter, etwa bei Vertrauensschadenversicherungen, Offenlegungspflichten von Publikumsgesellschaften und Vorratsregistrierung.

Insgesamt gewährleisten diese Änderungen ein solides und anpassungsfähiges Regulierungsumfeld für den Kapitalmarkt.

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Neue Regeln und sonstige Änderungen zum August 2019

Datiert auf den 21. August 2019.

Dieses Dokument enthält Regeln für Spezialfonds/-programme und zahlreiche weitere Änderungen.

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Neue Regeln und sonstige Änderungen zum 14. Oktober 2019

Dieses am 14. Oktober 2019 veröffentlichte Dokument führt neue Regeln und sonstige Änderungen ein und unterstreicht das Engagement zur Verbesserung der nigerianischen Kapitalmarktregulierung.

Die neuen Regeln betreffen Spezialfonds/-programme, Registrierungsanforderungen für Warenmakler und die Regulierung von Kapitalmarkt-Holdinggesellschaften (CMHCs). Sie berücksichtigen die veränderte Marktdynamik und neue Marktakteure. Weitere Änderungen verschiedener Marktbereiche präzisieren den Regulierungsrahmen.

Dazu gehören Änderungen zu benannten Personen, eingezahltem Mindestkapital und Berichtspflichten verschiedener Marktteilnehmer. Interessenträger sollten darüber informiert bleiben, um die aktualisierten Vorschriften einzuhalten.

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Neue Regeln und Änderungen zum 12. Oktober 2018

Dieses Dokument vom 12. Oktober 2018 enthält neue Regeln und Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf Nigerias Kapitalmarktvorschriften.

Die Einführung von Regeln zu grünen Anleihen ist eine wichtige Ergänzung und verbindet den Markt mit nachhaltigen Finanzierungsinitiativen. Weitere Änderungen erkennen die Bankverifizierungsnummer (BVN) als gültigen Identitätsnachweis für natürliche Personen als Kapitalmarktkunden an und verbessern so Sicherheit und Nachvollziehbarkeit. Eine Regel zur Anlageberatung unterstreicht zudem das Engagement für Anlegerschutz und hochwertige Beratung.

Diese Änderungen spiegeln eine dynamische und sich entwickelnde Kapitalmarktlandschaft wider und gewährleisten die Angleichung an internationale Standards und bewährte Verfahren.

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Neue Regeln und Änderungen zum 22. November 2017 – SERIE B

Dieses Dokument vom 22. November 2017 enthält neue Regeln und Änderungen in zwei getrennten Serien. SERIE B führt eine Regel zur Regulierung erlösbesicherter Anleihen ein und erweitert damit die Anlagemöglichkeiten. Sonstige Änderungen betreffen unter anderem Dividenden-/Rückzahlungsschecks, den Verhaltenskodex für Kapitalmarktanbieter und ihre Beschäftigten sowie Interdealer-Broker, Fusionen und Übernahmen.

Insgesamt präzisieren und stärken diese Änderungen den Regulierungsrahmen und fördern Transparenz und Anlegervertrauen.

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Neue Regeln und Änderungen zum 22. November 2017 – SERIE A

SERIE A dieses am 22. November 2017 veröffentlichten Dokuments führt wesentliche Aktualisierungen der nigerianischen Kapitalmarktvorschriften ein.

Dazu gehört der berufliche Verhaltenskodex für Vermögensverwalter, der ethische Marktpraktiken betont. Änderungen der Erstemissionsgebühren für Aktien und festverzinsliche Instrumente sollen die Markteffizienz verbessern. Der Verzicht auf die Naira-Obergrenze der an verschiedene Fachleute zu zahlenden Transaktionsgebühren vereinfacht den Marktbetrieb. Sonstige Änderungen betreffen Registrierungsvoraussetzungen für Kapitalmarktanbieter, Definitionen eingezahlten Mindestkapitals und Berichtspflichten.

Diese Änderungen belegen das Engagement für mehr Markttransparenz, Effizienz und Anlegerschutz.

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Neue Regeln und Änderungen zum Juni 2017

Dieses Dokument vom Juni 2017 enthält neue Regeln und Änderungen von zentraler Bedeutung für Nigerias Kapitalmarktregulierung.

Die Regeln zur Rückführung nicht abgeholter Dividenden an ausschüttende Unternehmen sind ein wichtiger Schritt für Anlegerschutz und Vermögensrückgewinnung. Die Anerkennung des Wählerausweises der Independent National Electoral Commission (INEC) als Identitätsnachweis für natürliche Personen verbessert zudem Effizienz und Sicherheit. Ein dreistufiger Know-Your-Customer-Rahmen (KYC) stärkt Marktintegrität und Transparenz. Regeln zur Fonds- und Portfolioverwaltung unterstützen den effizienten Betrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen. Wesentliche Änderungen der Regeln des National Investor Protection Fund (NIPF) und zu Immobilienanlageprogrammen stärken das Anlegervertrauen.

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Konsolidierte Regeln 2013

Weitere Regel- und Vorschriftendokumente im Bestand

Unten finden Sie eine umfassende Sammlung früher Dokumente, die die Grundlage der nigerianischen Kapitalmarktregulierung bilden.

Diese Dokumente dienen Marktteilnehmern als Leitprinzipien für Transparenz, Fairness und Anlegerschutz. Einige führen neue Regeln und Änderungen zur Angleichung an globale Standards ein, andere konzentrieren sich auf bestimmte Finanzinstrumente und Marktpraktiken:

  1. Sonstige Änderungen der SEC-Regeln und -Vorschriften – 13. April 2015: Entdecken Sie Änderungen zur Präzisierung und Verbesserung bestehender Marktvorschriften.
  2. Regeln zur Demutualisierung von Wertpapierbörsen in Nigeria – 27. April 2015: Erfahren Sie mehr über die Regeln zur Umwandlung nigerianischer Wertpapierbörsen.
  3. Regeln zur Verbriefung – 13. April 2015: Erkunden Sie die Vorschriften zur Verbriefung als wichtigem Finanzierungsverfahren am Kapitalmarkt.
  4. Regeln zum Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren – 13. April 2015: Erfahren Sie, wie solche Wertpapiere am nigerianischen Kapitalmarkt gehandelt werden.
  5. Regeln zum Beschwerdemanagementrahmen des nigerianischen Kapitalmarkts – 12. Februar 2015: Gewinnen Sie Einblicke in den Rahmen zur Bearbeitung von Kapitalmarktbeschwerden.
  6. Regeln zu Infrastrukturfonds, ausländischen Organismen für gemeinsame Anlagen und sonstige Änderungen – 12. Mai 2014: Erkunden Sie diese Regeln und Änderungen, die die Marktlandschaft prägen.

Gemeinsam definieren diese Dokumente den Regulierungsrahmen des nigerianischen Kapitalmarkts und sichern Integrität, Effizienz und Anlegervertrauen. Nutzen Sie die Dokumente, um über aktuelle Vorschriften und Marktpraktiken informiert zu bleiben.

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