FinPort-Programme
(RI und ARIP)
Published: Mai 24, 2025
Entdecken Sie die maßgeschneiderten Inkubationswege der SEC Nigeria, die junge Fintech-Innovatoren von der Konzeptprüfung bis zur Marktreife begleiten.

Aufsichtsrechtliches Inkubationsprogramm (RI)
Das aufsichtsrechtliche Inkubationsprogramm (RI) ist ein einjähriger Erprobungsraum, in dem Fintech-Start-ups und etablierte Innovatoren Kapitalmarktprodukte unter einem angepassten Aufsichtsrahmen testen und verbessern. Statt sämtliche Zulassungs- und Compliance-Anforderungen von Beginn an zu erfüllen, profitieren Teilnehmer von bedingten Erleichterungen und schrittweiser Begleitung, die Experimente mit Anlegerschutz ausbalanciert.
Programmschwerpunkte:
- Bedingte Regelausnahmen: Vorübergehende Anpassungen der Kapital-, Berichts- oder Zulassungsanforderungen an Ihre Innovation nutzen.
- Mentoring & Aufsicht: Regelmäßige Abstimmungen und Rückmeldungen mit dem SEC-Innovationsteam zur Wahrung der Marktintegrität und bewährter Risikomanagementverfahren.
- Tests im realen Markt: Reale Nutzer und Transaktionsdaten innerhalb festgelegter Parameter einbeziehen, um die Marktpassung des Produkts belastbar zu prüfen.
- Strukturierte Berichterstattung: Vierteljährliche Fortschrittsberichte zu Kennzahlen, Risikobewertungen, Kundenrückmeldungen und Compliance-Entwicklungen einreichen.
- Abschluss & Ausstiegsstrategie: Nach 12 Monaten oder früher bei Erlass verbindlicher Regeln klare Anweisungen zum Übergang in die vollständige SEC-Registrierung oder zur geordneten Abwicklung erhalten.
Ziele:
- Neue Innovationen am nigerianischen Kapitalmarkt besser verstehen
- Ein kontrolliertes Umfeld schaffen, das Innovation mit Anlegerschutz und Marktintegrität ausbalanciert
Wer kann sich bewerben:
- In Nigeria gegründete oder von einer gleichwertigen ausländischen Wertpapieraufsichtsbehörde zugelassene Unternehmen
- Anbieter, die innovative Produkte, Lösungen, Dienstleistungen oder Technologieanwendungen am nigerianischen Kapitalmarkt anbieten oder anbieten möchten
Wesentliche Zulassungskriterien
Für die Aufnahme in das RI-Programm muss ein Antragsteller Folgendes nachweisen:
- Abgeschlossene Erstbewertung
- Vollständige Einreichung des RI-Erstbewertungsformulars (RIA)
- Zahlung der nicht erstattungsfähigen Bewertungsgebühr von ₦50,000
- Gesellschaftsrechtliche & finanzielle Stellung
- Nachweis der erforderlichen Eigenmittel
- Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 25% der Eigenmittel
- Gesellschaftsunterlagen
- Beglaubigte CAC-Gründungsurkunde
- Gesellschaftsvertrag & Satzung mit geeigneten Befugnissen
- Steueridentifikationsnummer und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Innovationsentwurf
- Schematischer Gesamtentwurf des vorgesehenen Geschäftsprozesses mit Erläuterungen
- Organisatorische Leistungsfähigkeit
- Angaben zu mindestens vier benannten Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und Compliance-Beauftragten über die Formulare SEC 2 & 2D
- Angaben zu mindestens vier benannten Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und Compliance-Beauftragten über die Formulare SEC 2 & 2D
Antragsschritte:
Das RI-Aufnahmeverfahren umfasst zwei Phasen: Erstbewertung und anschließende aufsichtsrechtliche Inkubationsphase.
Phase 1: Erstbewertung
- RIA-Formular aufrufen & ausfüllen: Öffnen Sie das Erstbewertungsformular und reichen Sie Ihre Grundangaben und Zahlung ein.
- Eingangsbestätigung & Anleitung zu nächsten Schritten erhalten:
- Wenn ein bestehender Aufsichtsrahmen gilt: Sie erhalten Anweisungen zum weiteren Vorgehen darunter.
- Wenn kein Rahmen besteht, die Innovation aber zulässig ist: Sie werden zum Ausfüllen des vollständigen RI-Antragsformulars aufgefordert.
- Vollständigen RI-Antrag auf Aufforderung einreichen: Alle Belege gemäß RI-Leitlinien und Checkliste ausfüllen und hochladen.
- Aufnahmeentscheidung & Bedingungen: Sie erhalten eine der folgenden Mitteilungen:
- Aufnahmeangebot: mit Bedingungen für den Eintritt in den Erprobungsraum;
- Späterer Aufnahmetermin: bei Aufnahme auf eine Warteliste;
- Ablehnungsmitteilung: mit Gründen und empfohlenen nächsten Schritten.
Phase 2: Aufsichtsrechtliches Inkubationsprogramm
- Verpflichtungserklärung abgeben: Unterzeichnete Erklärung zur Einhaltung der RI-Bedingungen und -Beschränkungen einreichen.
- Erprobungsbetrieb beginnen: Ihre Innovation unter den von der SEC vorgesehenen Erleichterungen und ihrer Aufsicht testen.
- Quartalsberichte & Rückmeldungen: Vierteljährliche Betriebs- und Finanzberichte bei der Kommission einreichen und schriftliche Rückmeldungen des RI-Teams erhalten.
- Aufsichtsrechtliche Orientierung: Innerhalb von 10 Monaten erfolgreicher Inkubation Klarheit über die vollständig geltende Aufsichtsregelung und Anforderungen erhalten.
- Ausstieg nach 12 Monaten: Im 12. Programmmonat mit klaren Anweisungen ausscheiden:
- Bei Erfolg: Förmliches SEC-Registrierungsverfahren beginnen.
- Andernfalls: Tätigkeit abwickeln oder unter dem vollständigen Aufsichtsrahmen neu beantragen.
Informationsangebote:
Beschleunigtes aufsichtsrechtliches Inkubationsprogramm (ARIP)
Das beschleunigte aufsichtsrechtliche Inkubationsprogramm (ARIP) bringt Anbieter virtueller Vermögenswertdienste (VASPs) und andere Anbieter digitaler Anlagedienste (DISPs) zügig in einen spezialisierten Erprobungsraum. Es richtet sich an Innovationen mit digitalen Vermögenswerten, tokenisierten Produkten und automatisierten Finanzplattformen und bietet verkürzte Fristen sowie fachliche Begleitung.
Programmschwerpunkte:
- Beschleunigte grundsätzliche Genehmigung (AIP): Ein vereinfachtes Verfahren erteilt innerhalb von Wochen statt Monaten eine bedingte Betriebserlaubnis nach dem Investments & Securities Act 2007 und einschlägigen SEC-Regeln.
- Fachwissen zu digitalen Vermögenswerten: Gezielte Unterstützung bei Tokenausgabe, Verwahrstandards, Smart-Contract-Steuerung und AML/CFT-Compliance.
- Betriebsbereitschaftsprüfungen: Umfassende Checkliste und Überwachungsplan zur Prüfung von Systemsicherheit, Liquiditätskontrollen und Skalierbarkeit vor dem vollständigen Start.
- Gemeinsame Regelentwicklung: Laufende Rückmeldungen zwischen Teilnehmern und SEC helfen, Nigerias neue Regeln für digitale Vermögenswerte zu gestalten.
- Reibungsloser Übergang: Nach erfolgreicher Inkubation wechseln Teilnehmer zur vollständigen SEC-Registrierung oder erhalten bei noch nicht erfüllten Standards Hinweise zu Korrekturmaßnahmen.
Ziele:
- Markteintritt wirkungsstarker Plattformen für digitale Vermögenswerte beschleunigen
- Wirksame Verbraucherschutzmaßnahmen für neue Anlageklassen gewährleisten
Wer kann sich bewerben:
- In Nigeria gegründete Organisationen mit Mindestaktienkapital und Vertrauensschadenversicherung
- Anbieter, die einschlägige ausländische oder branchenspezifische Aufsichtsgenehmigungen besitzen oder beantragen
Wesentliche Zulassungskriterien:
Organisationen, die die ARIP-Aufnahme beantragen, müssen nachweisen, dass sie:
- In Nigeria gegründet sind und dort ein physisches Büro unterhalten und ihr Geschäftsführer/geschäftsführender Direktor oder eine gleichwertige Führungskraft dort ansässig ist.
- Anlage- und Wertpapiergeschäfte ausüben.
- Eine SEC-Registrierung für virtuelle Vermögenswertdienste beantragen oder einen anhängigen Antrag zu virtuellen Vermögenswerten bei der Kommission haben.
Antragsschritte:
Die ARIP-Aufnahme umfasst zwei Phasen: Erstbewertung und anschließende Antragsphase:
- Erstbewertungsphase
- Ausfüllen & Einreichen des Erstbewertungsformulars; es fällt eine nicht erstattungsfähige Bewertungsgebühr von ₦200,000 an.
- Zulässigkeitsmitteilung – Die Kommission prüft Ihre Einreichung und teilt Ihnen mit, ob:
- Sie mit einem ARIP-Antrag fortfahren dürfen, oder
- Ihre Innovation nicht zulässig ist, mit Gründen und nächsten Schritten.
- Antragsphase
- ARIP-Antrag – Bei Zulässigkeit den vollständigen ARIP-Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausfüllen und einreichen.
- Grundsätzliche Genehmigung (AIP) – Nach Freigabe erteilt die SEC eine AIP, die die Tätigkeit nach dem Investments and Securities Act 2007 und einschlägigen SEC-Regeln erlaubt.
- Erprobungsbetrieb – Für den von der Kommission bestimmten Zeitraum im ARIP-Rahmen und unter Einhaltung sämtlicher Bedingungen tätig sein.
- Aufschub oder Ablehnung – Die Kommission kann Ihren Antrag zur Wahrung der Marktordnung aufschieben oder ablehnen; jede Ablehnung wird schriftlich begründet.
Antragsanforderungen – ARIP-Checkliste
Vergewissern Sie sich, dass Ihr ARIP-Antrag Folgendes enthält:
- Beauftragung eines registrierten Rechtsanwalts/Beraters zur Einreichung in Ihrem Namen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Branchenaufsichtsbehörde, bei der Sie bereits zugelassen sind.
- Nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von ₦2,000,000: Zahlungsnachweis.
- Nachweis von Kapital & Vertrauensschadenversicherung: Erforderliche Eigenmittel und aktuelle Versicherung über ≥25% dieser Mittel nachweisen.
- Belege, darunter:
- Formulare SEC 2 & 2D für mindestens vier leitende Mitarbeiter, etwa geschäftsführender Direktor und Compliance-Beauftragter.
- Beglaubigte CAC-Unterlagen:
- Gründungsurkunde, Original zur Einsicht vorgelegt
- Gesellschaftsvertrag & Satzung mit einschlägigen Befugnissen
- CAC-Formulare zum Nachweis von Aktienkapital, Zuteilungen und Verwaltungsratsangaben
- Jüngster geprüfter Abschluss oder geprüfte Vermögensaufstellung für neue Unternehmen
- Steueridentifikationsnummer & steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gültige Identitätsnachweise (NIN & BVN) jeder benannten Person
- Nachweis der NFIU-Registrierung
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder Gesellschaftssekretär, mit Bestätigung:
- Der Einhaltung des ISA 2007 und der SEC-Regeln & -Vorschriften;
- Der Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher eingereichten Informationen;
- Des Betriebs eines fairen, transparenten Marktplatzes;
- Ordnungsgemäßer Führung von Unterlagen und rechtzeitigen Meldungen.
Informationsangebote:
Bereit zur Programmteilnahme?
- Mit einer Erstbewertung beginnen: Formular aufrufen
- Programmweg wählen: Kriterien für RI und ARIP vergleichen.
- Belege sammeln: Die oben bereitgestellten Leitlinien und Checklisten nutzen.
- Antrag einreichen: Dem beschriebenen schrittweisen Ablauf folgen.
Für individuelle Unterstützung kontaktieren Sie das SEC-Innovationsbüro unter innovation@sec.gov.ng.