Überarbeitetes Mindestkapital für beaufsichtigte Kapitalmarktunternehmen Published: Januar 16, 2026
1. EINLEITUNG
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) veröffentlicht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nach dem Investments and Securities Act, 2025 zur Regulierung und Entwicklung des nigerianischen Kapitalmarkts dieses Rundschreiben zur Neufestsetzung des Mindestkapitals (MC) für alle Kategorien beaufsichtigter Kapitalmarktunternehmen.
Die Überprüfung soll die Widerstandsfähigkeit des Markts und den Anlegerschutz stärken, die Kapitalausstattung an das sich entwickelnde Risikoprofil der Marktaktivitäten anpassen und sicherstellen, dass beaufsichtigte Unternehmen über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen, um ihre Verpflichtungen dauerhaft zu erfüllen.
2. ZIELE
Der überarbeitete MC-Rahmen soll:
- die finanzielle Solidität und betriebliche Widerstandsfähigkeit der Marktanbieter verbessern;
- Kapitalanforderungen an Umfang, Komplexität und Risikopositionen beaufsichtigter Tätigkeiten anpassen;
- Marktstabilität und die Minderung systemischer Risiken fördern; und
- Innovationen sowie die geordnete Entwicklung neuer Marktsegmente einschließlich digitaler Vermögenswerte und Warenmärkte unterstützen.
3. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDUNG
Dieses Rundschreiben gilt für alle von der Kommission beaufsichtigten Unternehmen, darunter unter anderem:
- Kapitalmarktanbieter mit Kern- und sonstigen Funktionen;
- Marktinfrastruktureinrichtungen;
- Kapitalmarktberater;
- Finanztechnologieanbieter (FinTech);
- Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs); und
- Warenmarktintermediäre.
4. ÜBERARBEITETES MINDESTKAPITAL
Das überarbeitete Mindestkapital für beaufsichtigte Unternehmen ist nachstehend aufgeführt. Alle Kapitalbeträge sind angegeben in
nigerianischen Naira (₦).
| Beaufsichtigte Unternehmen | MC 2015 (₦) | Überarbeitetes MC (₦) |
|---|---|---|
| A) BEAUFSICHTIGTE KERNFUNKTIONEN: | ||
| Maklerdienstleistungen: | ||
| Makler (nur Kundenauftragsausführung) | 200.00 Millionen | 600 Millionen |
| Händler (nur Eigenhandel) | 100.00 Millionen | 1.00 Milliarde |
|
Makler/Händler · Kundenauftragsausführung, Eigenhandel, Marginfinanzierung/Wertpapierleihe und Beratungsdienstleistungen. |
300.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| Untervermittler (digital) | 10.00 Millionen | 100.00 Millionen |
| Untervermittler (Unternehmen) | 10.00 Millionen | 50.00 Millionen |
| Untervermittler (Einzelperson) | 2.00 Millionen | 10.00 Millionen |
| Interdealer-Broker | 50.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| Fonds-/Portfolioverwaltungsdienstleistungen: | ||
|
Stufe 1 – Portfolioverwalter (voller Umfang) · Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS) und alternativen Investmentfonds (Private Equity, Risikokapital, Infrastrukturfonds usw.) mit über ₦20.00 Milliarden Nettoinventarwert (NAV). · Private Portfolioverwaltungsdienstleistungen mit und ohne Ermessensverwaltung mit über ₦20.00 Milliarden verwaltetem Vermögen (AuM). · Engagement in ausländischen Instrumenten bis zu 40% des NAV. Hinweis – Jeder Fonds- und Portfolioverwalter mit NAV/AuM von mehr als ₦100.00 Milliarden sollte mindestens 10% des NAV/AuM als Kapital halten. |
150.00 Millionen | 5.00 Milliarden |
|
Stufe 2 – Fonds-/Portfolioverwalter (begrenzter Umfang) · Verwaltung von CIS mit begrenzter Auflegung gepoolter Fonds bis höchstens zum 10-Fachen des erforderlichen Kapitals (₦20.00 Milliarden) auf Basis des Nettoinventarwerts (NAV). · Private Portfolioverwaltungsdienstleistungen mit und ohne Ermessensverwaltung bis höchstens ₦20.00 Milliarden. · Engagement in ausländischen Instrumenten bis höchstens 20% des NAV. |
150.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| Stufe 3 – Verwalter alternativer Investmentfonds: | ||
| Private-Equity-Fondsverwalter | 150.00 Millionen | 500.00 Millionen |
| Risikokapitalfondsverwalter | 20.00 Millionen | 200.00 Millionen |
| B) BEAUFSICHTIGTE SONSTIGE FUNKTIONEN: | ||
| Emissionshaus: | ||
|
Stufe 1 – Emissionshaus · Zinsfreie Finanzdienstleistungen · Beratungs- & Strukturierungsdienstleistungen · Keine Emissionsübernahme |
200.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
|
Stufe 2 – Emissionshaus mit Emissionsübernahme · Bietet Emittenten sämtliche Leistungen aus einer Hand. · Erbringt Emissionsübernahmedienstleistungen. · Erbringt Beratung und Produktentwicklung. |
200.00 Millionen | 7.00 Milliarden |
| Ratingagentur | 150.00 Millionen | 500 Millionen |
| Registerführer | 150.00 Millionen | 2.5 Milliarden |
| Treuhänder | 300.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| Emissionsgaranten | 200.00 Millionen | 5.00 Milliarden |
| Anlageberater (Unternehmen) | 5.00 Millionen | 50.00 Millionen |
| Anlageberater (Einzelperson) | 2.00 Millionen | 10.00 Millionen |
| C) Marktinfrastruktur: | ||
| Zentrale Gegenpartei (CCP) | 5.00 Milliarden | 10.00 Milliarden |
|
Clearing- und Abwicklungsgesellschaft (CSC) |
200.00 Millionen | 5.00 Milliarden |
|
Universelle Wertpapierbörse · Handel und Börsenzulassung sämtlicher Wertpapierarten. |
500.00 Millionen | 10.00 Milliarden |
|
Spezialisierte Wertpapierbörse · Konzentration auf eine einzelne Art von Wertpapier, Ware oder Finanzprodukt. |
500.00 Millionen | 5.00 Milliarden |
| Transaktionsregister | 100.00 Millionen | 150.00 Millionen |
| D) Berater: | ||
|
Kapitalmarktberater (Unternehmen) |
5.00 Millionen | 25.00 Millionen |
|
Kapitalmarktberater (Einzelperson) |
0.5 Millionen | 2.00 Millionen |
|
Kapitalmarktberater (Partnerschaft) |
2.00 Millionen | 10.00 Millionen |
| E) Fintechs: | ||
| Robo-Anlageberater | 10.00 Millionen | 100.00 Millionen |
| Crowdfunding-Vermittler | 100.00 Millionen | 200.00 Millionen |
| F) Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte: | ||
|
Ergänzende Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (AVASPs) |
Nicht zutreffend | 300.00 Millionen |
|
Angebotsplattform für digitale Vermögenswerte (DAOP) |
500.00 Millionen | 1.00 Milliarde |
| Intermediär für digitale Vermögenswerte (DAI) | Nicht zutreffend | 500.00 Millionen |
|
Betreiber einer Plattform für digitale Vermögenswerte (DAPO) (einschließlich Token-Emittenten) |
Nicht zutreffend | 500.00 Millionen |
|
Tokenisierungs- und Angebotsplattform für reale Vermögenswerte (RATOP) |
Nicht zutreffend | 1.00 Milliarde |
|
Börse für digitale Vermögenswerte (DAX) |
500.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| Verwahrstelle für digitale Vermögenswerte | 500.00 Millionen | 2.00 Milliarden |
| G) Warenmarktintermediäre: | ||
| Sicherheitenverwaltungsgesellschaft (CMC): | ||
|
Stufe 1 – Lokale/regionale Tätigkeit |
50.00 Millionen | 200.00 Millionen |
| Stufe 2 – Nationale/internationale Reichweite | 50.00 Millionen | 500.00 Millionen |
| Warenmakler/-händler | 10.00 Millionen | 50.00 Millionen |
| Warenmakler | 7.00 Millionen | 30.00 Millionen |
| Warenhändler | 3.00 Millionen | 20.00 Millionen |
| Lagerhausbetreiber | 50.00 Millionen | 500.00 Millionen |
| H) ANDERE UNTERNEHMEN | ||
|
Wertpapierverwahrstelle (Bank) |
200.00 Millionen | Gemäß Vorgabe der CBN |
| Nichtbank-Verwahrstelle | - | 50.00 Milliarden + 0.1% der AUC |
| Banken als Handelsmitglieder | 200.00 Millionen | Gemäß Vorgabe der CBN |
| Nominee-Gesellschaft | 0.001 Millionen | 5 Millionen |
| Empfangsbank (Bank für Emissionszahlungen) | 200.00 Millionen | Nicht zutreffend |
5. FRIST ZUR EINHALTUNG
Alle betroffenen Unternehmen müssen die überarbeiteten Mindestkapitalanforderungen spätestens am 30.
Juni 2027 erfüllen. Unternehmen, die die vorgeschriebenen Anforderungen nicht fristgerecht erfüllen, unterliegen angemessenen aufsichtsrechtlichen Sanktionen einschließlich Suspendierung oder Entzug der Registrierung nach Maßgabe der Kommission.
6. ÜBERGANGSREGELUNGEN UND HINWEISE
Die Kommission kann auf Antrag im Einzelfall begründete Übergangsregelungen erwägen. Ausführliche Hinweise zu den Einhaltungsmodalitäten und Kapitalprüfungsverfahren werden gesondert veröffentlicht.
7. INKRAFTTRETEN
Dieses Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
AUF ANORDNUNG DER KOMMISSION
Nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde
Abuja, Nigeria