Überarbeitetes Mindestkapital für beaufsichtigte Kapitalmarktunternehmen Published: Januar 16, 2026

1. EINLEITUNG

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) veröffentlicht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nach dem Investments and Securities Act, 2025 zur Regulierung und Entwicklung des nigerianischen Kapitalmarkts dieses Rundschreiben zur Neufestsetzung des Mindestkapitals (MC) für alle Kategorien beaufsichtigter Kapitalmarktunternehmen.

Die Überprüfung soll die Widerstandsfähigkeit des Markts und den Anlegerschutz stärken, die Kapitalausstattung an das sich entwickelnde Risikoprofil der Marktaktivitäten anpassen und sicherstellen, dass beaufsichtigte Unternehmen über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen, um ihre Verpflichtungen dauerhaft zu erfüllen.


2. ZIELE

Der überarbeitete MC-Rahmen soll:

  • die finanzielle Solidität und betriebliche Widerstandsfähigkeit der Marktanbieter verbessern;
  • Kapitalanforderungen an Umfang, Komplexität und Risikopositionen beaufsichtigter Tätigkeiten anpassen;
  • Marktstabilität und die Minderung systemischer Risiken fördern; und
  • Innovationen sowie die geordnete Entwicklung neuer Marktsegmente einschließlich digitaler Vermögenswerte und Warenmärkte unterstützen.

3. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDUNG

Dieses Rundschreiben gilt für alle von der Kommission beaufsichtigten Unternehmen, darunter unter anderem:

  • Kapitalmarktanbieter mit Kern- und sonstigen Funktionen;
  • Marktinfrastruktureinrichtungen;
  • Kapitalmarktberater;
  • Finanztechnologieanbieter (FinTech);
  • Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs); und
  • Warenmarktintermediäre.

4. ÜBERARBEITETES MINDESTKAPITAL

Das überarbeitete Mindestkapital für beaufsichtigte Unternehmen ist nachstehend aufgeführt. Alle Kapitalbeträge sind angegeben in

nigerianischen Naira (₦).

Beaufsichtigte Unternehmen MC 2015 (₦) Überarbeitetes MC (₦)
A) BEAUFSICHTIGTE KERNFUNKTIONEN:
Maklerdienstleistungen:
Makler (nur Kundenauftragsausführung) 200.00 Millionen 600 Millionen
Händler (nur Eigenhandel) 100.00 Millionen 1.00 Milliarde
Makler/Händler
· Kundenauftragsausführung, Eigenhandel, Marginfinanzierung/Wertpapierleihe und
Beratungsdienstleistungen.
300.00 Millionen 2.00 Milliarden
Untervermittler (digital) 10.00 Millionen 100.00 Millionen
Untervermittler (Unternehmen) 10.00 Millionen 50.00 Millionen
Untervermittler (Einzelperson) 2.00 Millionen 10.00 Millionen
Interdealer-Broker 50.00 Millionen 2.00 Milliarden
Fonds-/Portfolioverwaltungsdienstleistungen:
Stufe 1 – Portfolioverwalter (voller Umfang)
· Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen
(CIS) und alternativen Investmentfonds (Private
Equity, Risikokapital, Infrastrukturfonds usw.)
mit über ₦20.00 Milliarden Nettoinventarwert (NAV).
· Private Portfolioverwaltungsdienstleistungen
mit und ohne Ermessensverwaltung
mit über ₦20.00 Milliarden verwaltetem Vermögen (AuM).
· Engagement in ausländischen Instrumenten bis zu 40% des
NAV.
Hinweis – Jeder Fonds- und Portfolioverwalter
mit NAV/AuM von mehr als ₦100.00 Milliarden sollte
mindestens 10% des NAV/AuM als Kapital halten.
150.00 Millionen 5.00 Milliarden
Stufe 2 – Fonds-/Portfolioverwalter (begrenzter Umfang)
· Verwaltung von CIS mit begrenzter Auflegung gepoolter Fonds
bis höchstens zum 10-Fachen des erforderlichen
Kapitals (₦20.00 Milliarden) auf Basis des Nettoinventarwerts (NAV).
· Private Portfolioverwaltungsdienstleistungen
mit und ohne Ermessensverwaltung
bis höchstens ₦20.00 Milliarden.
· Engagement in ausländischen Instrumenten bis höchstens
20% des NAV.
150.00 Millionen 2.00 Milliarden
Stufe 3 – Verwalter alternativer Investmentfonds:
Private-Equity-Fondsverwalter 150.00 Millionen 500.00 Millionen
Risikokapitalfondsverwalter 20.00 Millionen 200.00 Millionen
B) BEAUFSICHTIGTE SONSTIGE FUNKTIONEN:
Emissionshaus:
Stufe 1 – Emissionshaus
· Zinsfreie Finanzdienstleistungen
· Beratungs- &
Strukturierungsdienstleistungen
· Keine Emissionsübernahme
200.00 Millionen 2.00 Milliarden
Stufe 2 – Emissionshaus mit Emissionsübernahme
· Bietet Emittenten sämtliche Leistungen aus einer Hand.
· Erbringt Emissionsübernahmedienstleistungen.
· Erbringt Beratung und Produktentwicklung.
200.00 Millionen 7.00 Milliarden
Ratingagentur 150.00 Millionen 500 Millionen
Registerführer 150.00 Millionen 2.5 Milliarden
Treuhänder 300.00 Millionen 2.00 Milliarden
Emissionsgaranten 200.00 Millionen 5.00 Milliarden
Anlageberater (Unternehmen) 5.00 Millionen 50.00 Millionen
Anlageberater (Einzelperson) 2.00 Millionen 10.00 Millionen
C) Marktinfrastruktur:
Zentrale Gegenpartei (CCP) 5.00 Milliarden 10.00 Milliarden
Clearing- und
Abwicklungsgesellschaft (CSC)
200.00 Millionen 5.00 Milliarden
Universelle Wertpapierbörse
· Handel und Börsenzulassung sämtlicher Wertpapierarten.
500.00 Millionen 10.00 Milliarden
Spezialisierte Wertpapierbörse
· Konzentration auf eine einzelne Art von Wertpapier, Ware oder
Finanzprodukt.
500.00 Millionen 5.00 Milliarden
Transaktionsregister 100.00 Millionen 150.00 Millionen
D) Berater:
Kapitalmarktberater
(Unternehmen)
5.00 Millionen 25.00 Millionen
Kapitalmarktberater
(Einzelperson)
0.5 Millionen 2.00 Millionen
Kapitalmarktberater
(Partnerschaft)
2.00 Millionen 10.00 Millionen
E) Fintechs:
Robo-Anlageberater 10.00 Millionen 100.00 Millionen
Crowdfunding-Vermittler 100.00 Millionen 200.00 Millionen
F) Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte:
Ergänzende Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte
(AVASPs)
Nicht zutreffend 300.00 Millionen
Angebotsplattform für digitale Vermögenswerte
(DAOP)
500.00 Millionen 1.00 Milliarde
Intermediär für digitale Vermögenswerte (DAI) Nicht zutreffend 500.00 Millionen
Betreiber einer Plattform für digitale Vermögenswerte
(DAPO) (einschließlich Token-Emittenten)
Nicht zutreffend 500.00 Millionen
Tokenisierungs- und Angebotsplattform für reale Vermögenswerte
(RATOP)
Nicht zutreffend 1.00 Milliarde
Börse für digitale Vermögenswerte
(DAX)
500.00 Millionen 2.00 Milliarden
Verwahrstelle für digitale Vermögenswerte 500.00 Millionen 2.00 Milliarden
G) Warenmarktintermediäre:
Sicherheitenverwaltungsgesellschaft (CMC):
Stufe 1 – Lokale/regionale
Tätigkeit
50.00 Millionen 200.00 Millionen
Stufe 2 – Nationale/internationale Reichweite 50.00 Millionen 500.00 Millionen
Warenmakler/-händler 10.00 Millionen 50.00 Millionen
Warenmakler 7.00 Millionen 30.00 Millionen
Warenhändler 3.00 Millionen 20.00 Millionen
Lagerhausbetreiber 50.00 Millionen 500.00 Millionen
H) ANDERE UNTERNEHMEN
Wertpapierverwahrstelle
(Bank)
200.00 Millionen Gemäß Vorgabe der CBN
Nichtbank-Verwahrstelle - 50.00 Milliarden + 0.1% der AUC
Banken als Handelsmitglieder 200.00 Millionen Gemäß Vorgabe der CBN
Nominee-Gesellschaft 0.001 Millionen 5 Millionen
Empfangsbank (Bank für Emissionszahlungen) 200.00 Millionen Nicht zutreffend


5. FRIST
ZUR EINHALTUNG

Alle betroffenen Unternehmen müssen die überarbeiteten Mindestkapitalanforderungen spätestens am 30.

Juni 2027 erfüllen. Unternehmen, die die vorgeschriebenen Anforderungen nicht fristgerecht erfüllen, unterliegen angemessenen aufsichtsrechtlichen Sanktionen einschließlich Suspendierung oder Entzug der Registrierung nach Maßgabe der Kommission.


6. ÜBERGANGSREGELUNGEN UND HINWEISE

Die Kommission kann auf Antrag im Einzelfall begründete Übergangsregelungen erwägen. Ausführliche Hinweise zu den Einhaltungsmodalitäten und Kapitalprüfungsverfahren werden gesondert veröffentlicht.


7. INKRAFTTRETEN

Dieses Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.


AUF ANORDNUNG
DER KOMMISSION

Nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde

Abuja, Nigeria

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