Rundschreiben an alle registrierten Fonds-/Portfolioverwalter zu jährlichen Regulierungs- und Aufsichtsgebühren Published: Dezember 27, 2021

Die Kommission weist alle registrierten Fonds-/Portfolioverwalter auf die am 21. Januar 2021 veröffentlichte SEC-Regel über jährliche Aufsichtsgebühren für Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS) und Regulierungsgebühren für Fonds/Portfolios mit und ohne Ermessensverwaltung sowie deren Änderung vom 20. Dezember 2021 hin. Diese bestimmt Folgendes:

A        Jährliche Aufsichtsgebühr für verwaltete Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS)

1.    Die jährliche Aufsichtsgebühr für CIS beträgt:

(i)           0.2% des Nettoinventarwerts (NAV) der verwalteten CIS

(ii)          und ist für jeden CIS täglich zu berechnen und abzugrenzen.

2     Alle Fondsverwalter müssen die jährliche Aufsichtsgebühr spätestens am 31. Januar jedes Jahres an die Kommission zahlen.

3     Die jährliche Aufsichtsgebühr für 2021 ist auf Grundlage des NAV zum 31. Dezember 2021 zu zahlen.

B        Jährliche Regulierungsgebühr für Fonds/Portfolios mit und ohne Ermessensverwaltung

Jeder Fonds-/Portfolioverwalter muss spätestens am 31. Januar jedes Jahres jährliche Regulierungsgebühren in folgender Höhe zahlen:

(i)           0.25% des NAV aller für Kleinanleger durch den Fonds-/Portfolioverwalter verwalteten Fonds/Portfolios mit und ohne Ermessensverwaltung (mit Ausnahme von CIS).

(ii)          0.01% des NAV aller für qualifizierte Anleger durch den Fonds-/Portfolioverwalter verwalteten Fonds/Portfolios mit und ohne Ermessensverwaltung (mit Ausnahme von CIS).

Fonds-/Portfolioverwalter sollten daher beachten, dass die genannten Gebühren ab dem 1. Januar 2022 fällig werden und spätestens am 31. Januar 2022 vollständig bezahlt sein müssen.

Bei verspäteter Zahlung wird eine Sanktion von N100,000 zuzüglich N5,000 für jeden Tag des Verzugs oder eine andere von der Kommission festgelegte strengere Sanktion verhängt.

Gezeichnet
Die Leitung

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