Führung und Aktualisierung vollständiger Anleger-/Aktionärskontoinformationen Published: März 13, 2020
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die Kommission) hat im Rahmen ihres Auftrags zum Anlegerschutz und zur Marktentwicklung über die Jahre gemeinsam mit anderen Marktinteressenträgern aktiv daran gearbeitet, unter anderem Rechenschaftspflicht, Transparenz und Stabilität am Kapitalmarkt zu gewährleisten. Die Kommission möchte daher das Auftreten nicht abgeholter Dividenden verhindern, verringern und letztlich beseitigen, damit Anleger die Erträge ihrer Anlagen zeitnah und unkompliziert erhalten.
Zur Erfüllung dieses Auftrags ordnet die Kommission daher Folgendes an:
- Makler sollten vollständige Angaben neuer Kunden erfassen und die Angaben bestehender Kunden aktualisieren. Die erfassten Angaben sollten Folgendes umfassen:
- Bankverbindung
- Bankverifizierungsnummer (BVN)
- Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
Diese Angaben sollten anhand des BVN-Validierungsportals der Nigerian Interbank Settlement Systems Limited (NIBSS) überprüft werden.
Makler sollten ihr Auftragsverwaltungssystem aktualisieren, damit Konten mit unvollständigen KYC-Angaben gekennzeichnet werden.
2. Central Securities Clearing System (CSCS) sollte allen Maklern in einem bearbeitbaren Format eine Liste ihrer jeweiligen Kunden mit unvollständigen Datensätzen senden, damit die Makler die Angaben aktualisieren und an CSCS zurückmelden.
3. Ohne aktuelle und validierte KYC-Angaben sollten auf keinem Kunden-/Anlegerkonto Geschäfte oder Transaktionen ausgeführt werden.
4. Wird auf einem Konto ohne einschlägige KYC-Angaben oder ohne aktualisierte und validierte Informationen eine Transaktion ausgeführt, wird der Makler entsprechend sanktioniert.
5. CSCS sollte nach Transaktionen die Übermittlung vollständiger Informationen an die Registerführer sicherstellen.
6. Registerführer sollten sicherstellen, dass ihnen übermittelte neue oder aktualisierte Anleger-/Aktionärsinformationen ordnungsgemäß im Mitgliederverzeichnis des betreffenden Unternehmens erfasst werden
Die betroffenen Kapitalmarktanbieter werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Überwachung und Durchsetzung der strikten Einhaltung des Vorstehenden am 1. April 2020 beginnt.
Gezeichnet
Die Leitung