Amtsblatt der Bundesregierung zum Verbot von Banditentum und zum Abgleich von Kunden mit Sanktionslisten Published: Januar 17, 2022
Alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) werden hiermit darüber informiert, dass die Bundesregierung Nigerias gemäß den Anforderungen des Terrorism Prevention Act (No. 10,2011) und der Terrorism (Prevention) Proscription Order Motion, 2021 die Aktivitäten der „YAN BINDIGA GROUP“, der YAN TA’ADDA GROUP UND ANDERER ÄHNLICHER Gruppen in jedem Teil Nigerias als Terrorismus und rechtswidrig eingestuft hat. Ihr Bestehen wird verboten und jeder Person oder Personengruppe wird untersagt, sich in irgendeiner Weise oder Form an den Aktivitäten einer dieser Gruppen zu beteiligen.
Alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) sind durch dieses Rundschreiben verpflichtet, vor Aufnahme eines neuen Kunden und bei der Durchführung einmaliger Transaktionen jeden Kunden anhand der oben genannten verbotenen Gruppen sowie weiterer verbotener Terrorgruppen, der Liste der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCRs), der Liste des Office of Foreign Assets Control (OFAC) usw. zu prüfen und abzugleichen.
Ab dem Datum dieses Rundschreibens sind alle bestehenden Kunden von CMOs vor Durchführung jeder Transaktion zu überprüfen.
Entsprechend den Ergebnissen des Abgleichs müssen CMOs unverzüglich Verdachtsmeldungen zu Transaktionen (STRs) bei der Nigerian Financial Intelligence Unit (NFIU) einreichen.
Klicken Sie zur einfachen Bezugnahme hier, um die Verbotsanordnung einzusehen
NIGERIANISCHE WERTPAPIER- UND BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE (SEC)
17. Januar 2022