Rundschreiben an Interessenträger des Kapitalmarkts zu Covid-19 Published: März 24, 2020

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) hat Unsicherheit und Besorgnis hervorgerufen, während Regierungen und Gesundheitsexperten versuchen, die Verbreitung des Virus einzudämmen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnte, dass COVID-19 angesichts der fragilen Gesundheitssysteme Afrikas eine erhebliche Bedrohung für den Kontinent darstellt. Daraufhin ergriffen die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesstaaten in Nigeria verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung.

Im Rahmen ihrer Rolle als oberste Aufsichtsbehörde des nigerianischen Kapitalmarkts veröffentlicht die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde hiermit diese Hinweise zu COVID-19 und dessen Auswirkungen auf den Marktbetrieb.

Die Kommission fordert alle Interessenträger am Kapitalmarkt auf, sämtliche jüngsten Anweisungen zu Sicherheit und Abstandsregeln einzuhalten. Die Kommission konzentriert sich derzeit unter anderem auf folgende Maßnahmen:

  • die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs;
  • die Überwachung der Marktfunktionen und systemischen Risiken;
  • die Bereitstellung regulatorischer Flexibilität und Orientierung für Emittenten, Handelsplattformen, Kapitalmarktanbieter und andere von COVID-19 betroffene Interessenträger; und
  • die Fortsetzung des Anlegerschutzes und einschlägiger Durchsetzungsmaßnahmen,

Nachstehend werden marktbezogene Anpassungen zusammengefasst, die vorübergehend als Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19 angewandt werden sollen:

  1. Einreichung von Anträgen

Sämtliche Anträge sollten vorläufig elektronisch an die folgenden dafür vorgesehenen E-Mail-Adressen eingereicht werden:

cis@sec.gov.ng Registrierung von Fonds und sonstige einschlägige Einreichungen
offerapplications@sec.gov.ng Registrierung von Wertpapieren, öffentlichen Angeboten, Fusionen & Übernahmen, Schuldtitelemissionen usw.

Neue Anträge auf Registrierung von Kapitalmarktanbietern werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Anhängige Anträge und Anträge von CMOs auf Aktualisierung von Informationen werden jedoch über registration@sec.gov.ng bearbeitet.

2. Einreichung von Meldungen

Alle Meldungen müssen elektronisch an die folgenden dafür vorgesehenen E-Mail-Adressen eingereicht werden:

Die Kommission hat Publikumsgesellschaften und Kapitalmarktanbietern zunächst eine Fristverlängerung von 60 Tagen zur Einreichung ihrer Jahresberichte 2019 und Berichte für Q1 2020 gewährt.

3. Sitzungen

Publikumsgesellschaften wird empfohlen, die von der Bundesregierung, den Regierungen der Bundesstaaten und dem Nigerian Centre for Disease Control (NCDC) empfohlenen angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Aktionäre und Teilnehmenden an ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen sowie anderen während der Pandemie stattfindenden Sitzungen zu gewährleisten.

Die für den 23. April 2020 geplante erste Sitzung des Kapitalmarktausschusses des Jahres sowie alle anderen Sitzungen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die vorstehenden Leitlinien sind nicht abschließend. Sie umreißen vielmehr unmittelbare Maßnahmen, die die Kommission für notwendig hält, um ihren Aufsichtsauftrag weiterhin zu erfüllen und die Integrität des nigerianischen Kapitalmarkts in dieser schwierigen Zeit zu wahren. Die Kommission wird Marktteilnehmer daher bei Bedarf weiter informieren. Sie wird sich außerdem weiterhin eng mit anderen Finanzaufsichtsbehörden und staatlichen Stellen abstimmen.

Alle Beschwerden und Anfragen sollten an die Kommission unter sec@sec.gov.ng, 09-4621100 und 09-4621168 oder über unsere nachstehend aufgeführten Social-Media-Konten gerichtet werden:

Twitter @SECNigeria
Instagram secnigeria
Facebook Securities and Exchange Commission Nigeria
LinkedIn Securities and Exchange Commission, Nigeria

Gezeichnet:

SEC-Leitung

  1. Back to Home
  2. /
  3. Für Anleger
  4. /
  5. Rundschreiben im Blick behalten
  6. /
  7. Rundschreiben an Interessenträger des Kapitalmarkts zu Covid-19