Rundschreiben an alle Publikumsgesellschaften – Veröffentlichung regelmäßiger Meldungen auf Unternehmenswebsites Published: November 17, 2024

RUNDSCHREIBEN AN ALLE PUBLIKUMSGESELLSCHAFTEN

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) hat festgestellt, dass Publikumsgesellschaften ihre regelmäßigen Meldungen bei ihr und den zuständigen Wertpapierbörsen einreichen, ohne sie gleichzeitig auf ihren Websites zu veröffentlichen. Dies verstößt gegen die Regeln 39 und 41 der Regeln und Vorschriften der Kommission.

Publikumsgesellschaften werden daran erinnert, dass die Veröffentlichung regelmäßiger Meldungen auf ihren Websites der Öffentlichkeit einen reibungslosen Zugang zu diesen Informationen und damit eine Grundlage für fundierte Anlageentscheidungen bieten soll. Es wird außerdem bekräftigt, dass zeitnahe Offenlegungen ein Schlüsselelement der Einbindung der Aktionäre bleiben.

Ab Januar 2025 wird daher jede Publikumsgesellschaft angemessen sanktioniert, die die genannten Regeln zur Einreichung ihrer regelmäßigen Meldungen bei der Kommission und den zuständigen Wertpapierbörsen sowie zur gleichzeitigen Veröffentlichung auf ihrer Website nicht einhält.

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