Rundschreiben zur verpflichtenden Registrierung von Sicherheitenverwaltungsgesellschaften, Lagerhausbetreibern und Lagerhäusern Published: Mai 11, 2026

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ist nach Abschnitt 3(3)(m) und (n) des Investments and Securities Act (ISA) 2025 zur Registrierung und Regulierung von Unternehmen im Warenhandelsökosystem ermächtigt. Zur Umsetzung hat sie Regeln zu Warenbörsen und Handelsplattformen, Lagerscheinsystemen sowie Sicherheitenverwaltung und Lagerbetrieb erlassen. Diese sind auf ihrer Website unter Regeln und Vorschriften – nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde verfügbar. Die Kommission stellt hierzu Folgendes klar:

  1. Dieses Rundschreiben gilt für alle bestehenden und angehenden Sicherheitenverwaltungsgesellschaften, Lagerhausbetreiber und Lagerhäuser, die an Warenbörsen angebunden oder an der Ausstellung elektronischer Lagerscheine für den Handel an einer Warenbörse beteiligt sind.
  2. Anbieter, die diese Tätigkeiten bereits im Rahmen informeller oder vorübergehender Regelungen ausüben, müssen gemäß dem Gesetz und den darauf beruhenden Regeln eine Registrierung beantragen. Der laufende Betrieb begründet weder eine automatische Registrierung noch eine Befreiung von der gesetzlichen Registrierungspflicht.
  3. Alle bestehenden Unternehmen im Geltungsbereich dieses Rundschreibens werden angewiesen, innerhalb von 90 Tagen ab dessen Datum einen vollständigen Registrierungsantrag einzureichen („Registrierungsfrist“). Diese Frist gilt für alle Unternehmen, sofern die Kommission nicht schriftlich eine andere Frist mitteilt.
  4. Ein Anbieter gilt erst dann als regelkonform, wenn er innerhalb der Registrierungsfrist einen vollständigen Antrag einreicht. Ein unvollständiger Antrag oder die nicht fristgerechte Vorlage von der Kommission angeforderter Zusatzinformationen erfüllt diese Anforderung nicht.
  5. Ausführliche Registrierungsanforderungen, einschlägige Leitlinien und vorgeschriebene Formulare sind auf der Website der Kommission im Bereich Ressourcen verfügbar (Formulare, Vorlagen, Checklisten, Beiträge und Veröffentlichungen, häufig gestellte Fragen).

Jedes von diesen Klarstellungen und Anweisungen betroffene Unternehmen wird ermutigt, frühzeitig im Registrierungsverfahren mit der SEC Kontakt aufzunehmen.

Für Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an registration@sec.gov.ng. Die Kommission kann nach eigenem Ermessen weitere Übergangshinweise einschließlich vorläufiger Betriebsbedingungen herausgeben.

Dieses Rundschreiben gilt mit sofortiger Wirkung.

Gezeichnet:

Die Leitung der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde

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