Glossar
der Kapitalmarktbegriffe

Handelsmitglied
Ein Börsenmitglied, das befugt ist, Wertpapiere im Auftrag der Öffentlichkeit oder auf eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufen.
Händler
Ein Finanzintermediär, der Wertpapiere auf eigene Rechnung und nicht wie Börsenmakler im Kundenauftrag kauft oder verkauft. Er handelt somit als Eigenhändler einer Wertpapiertransaktion. Er verkauft die Wertpapiere an Kunden mit einem genehmigten Aufschlag auf den Transaktionspreis weiter. Dieser Aufschlag ist seine Vergütung, da er keine Provision erhält.