SEC-Rundschreiben an alle Kapitalmarktanbieter und Publikumsgesellschaften zur Einhaltung der Executive Order No.004 von 2017 zu VAIDS Published: Juli 25, 2017
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die Kommission) weist alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) und Publikumsgesellschaften (PLCs) auf die Executive Order No. 004 „Programm zur freiwilligen Vermögens- und Einkommensdeklaration“ (VAIDS) hin, die der kommissarische Präsident der Bundesrepublik Nigeria, Prof. Yemi Osinbajo, am 29. Juni 2017 unterzeichnet hat.
Die Executive Order ermöglicht Steuerpflichtigen, die ihren Pflichten nach den einschlägigen Bundes- und Landessteuergesetzen nicht nachgekommen sind, ihren Steuerstatus für frühere Steuerzeiträume zu bereinigen, ihr Vermögen und Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Nigerias vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären und die fälligen Steuern innerhalb von neun (9) Monaten vom 1. Juli 2017 bis zum 31. März 2018 zu entrichten.
Bitte beachten Sie: Bei wahrheitsgemäßen Steuererklärungen beträgt die Verjährungsfrist für Steuerermittlungen sechs (6) Jahre; bei einer zur Veranlagung eingereichten betrügerischen Erklärung besteht keine Fristbegrenzung.
Alle säumigen oder von der Executive Order erfassten CMOs und PLCs sollen daher die Nachfrist von neun (9) Monaten nutzen, um ihren Steuerstatus entsprechend der Anordnung zu bereinigen.
Die Kommission weist darauf hin, dass ab dem 31. März 2018 alle CMOs und PLCs als Teil ihrer obligatorischen Einreichungen einen Nachweis über die Einhaltung von VAIDS oder einen ordnungsgemäßen Steuerstatus vorlegen müssen. Bei Nichteinhaltung dieses Rundschreibens werden angemessene gesetzliche Sanktionen verhängt.
Gezeichnet
Die Leitung
25. Juli 2017