Betreff: Prüfung anhand der Querverweis-Checkliste Published: Juni 10, 2019

Die Öffentlichkeit wird hiermit darüber informiert, dass die Kommission am 1. Juni 2019 mit der Prüfung von Anträgen für Anleihen/festverzinsliche Wertpapiere anhand der Querverweis-Checkliste begonnen hat.

Daher muss mit den betreffenden Anträgen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Querverweis-Checkliste eingereicht werden.

Die Prüfung anhand der Querverweis-Checkliste ist für sechs (6) Monate vorgesehen und dient als Vorstufe zur Einführung des Verfahrens der Genehmigungsfiktion.

Emittenten, Emissionshäuser/Finanzberater und alle betroffenen Parteien werden gebeten, dies zu beachten.

Gezeichnet

Die Leitung

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