Öffentliche Bekanntmachung zu
nicht registrierten Online-Anlageprogrammen Published: Mai 14, 2026

Öffentliche Bekanntmachung – nicht registrierte Online-Anlageprogramme

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) wurde auf die zunehmende Bewerbung nicht registrierter Online-Anlageprogramme auf Social-Media-Anwendungen und Websites aufmerksam gemacht, darunter WhatsApp, Instagram, Telegram, Facebook, TikTok und andere digitale Plattformen.

Viele dieser Anlageprogramme weisen Merkmale von Ponzi-Systemen oder verbotenen Anlageprogrammen auf. Einige Betreiber bieten der Öffentlichkeit zudem unerlaubte Anlagedienstleistungen an.

Die Kommission empfiehlt der Öffentlichkeit daher, weder in nicht registrierte Online-Anlageplattformen oder -programme zu investieren noch daran teilzunehmen, wenn diese unrealistische oder garantierte Renditen versprechen. Ferner sollte sie sich nicht auf online verbreitete Anlageempfehlungen nicht bei der Kommission registrierter Personen oder Organisationen verlassen, da Anleger dadurch erheblichen finanziellen Verlusten und betrügerischen Programmen ausgesetzt sein können.

Die Öffentlichkeit wird daran erinnert, dass nach dem Investments and Securities Act, 2025 nur bei der Kommission registrierte Unternehmen am nigerianischen Kapitalmarkt Anlagedienstleistungen bewerben, Anlageberatung erbringen oder öffentlich Gelder einwerben dürfen.

Anlegern wird daher empfohlen, den Registrierungsstatus jeder Plattform, Gesellschaft oder Organisation, die Anlagemöglichkeiten anbietet, vor Geschäften oder Anlagen auf dem Portal der Kommission zu PRÜFEN: https://sec.gov.ng/fintech-and-innovation-hub-finport/registered-fintech-operators/ oder https://www.sec.gov.ng/cmos.

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