Öffentliche Bekanntmachung zur Annahme von Dividendenschecks auf Sparkonten Published: August 4, 2016
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) informiert Anleger darüber, dass Dividendenschecks nun auf Sparkonten eingezahlt werden können. Dies folgt auf die Anweisung der Central Bank of Nigeria (CBN) im Rundschreiben mit dem Aktenzeichen BPS/DIR/GEN/CIR/03/005 vom 28. Juli 2016, wonach Banken Kunden mit BVN die Einzahlung von Schecks auf ihre Sparkonten ermöglichen sollen.
Im Rahmen mehrerer Maßnahmen zur Eindämmung nicht abgeholter Dividenden in Nigeria hat die SEC mit der CBN und anderen Interessenträgern an wichtigen Initiativen gearbeitet. Insbesondere setzten wir 2013 einen Ausschuss aus SEC, CBN und Vertretern der Registerführer für das e-Dividend-Programm ein. Seine Arbeit und Interessenvertretung spielten eine entscheidende Rolle bei den bisherigen erheblichen Fortschritten, einschließlich der neuen Anweisung zur Annahme von Schecks auf Sparkonten.
Dank hervorragender Zusammenarbeit mit der CBN, dem Nigerian Inter-Bank Settlement System (NIBSS) und Einlagenbanken konnte die Kommission das e-Dividend Mandate Management System (e-DMMS) als Online-Portal zur Anlegerregistrierung entwickeln und einführen. Seitdem registrieren sich Kleinanleger mit ihrer Bankverifizierungsnummer (BVN). Erfolgreich im e-DMMS registrierte Anleger können ihre Dividenden direkt auf ihren Konten empfangen.
Zusätzlich zum e-DMMS können Anleger nun bereits erhaltene Dividendenschecks gemäß dem genannten CBN-Rundschreiben auf ihre Sparkonten einzahlen. Dies ist eine wichtige Errungenschaft, die Anleger in Nigeria seit Bestehen des Kapitalmarkts gefordert haben. Jahrzehntelang konnten Anleger mit ausschließlich Sparkonten ihre Dividenden nicht erhalten, weil Dividendenschecks nicht darauf eingezahlt werden konnten. Dies trug zum Anstieg nicht abgeholter Dividenden bei. Mit der neuen CBN-Anweisung nähert sich Nigeria einer Zeit, in der Kleinanleger mit größerer Zuversicht an den Kapitalmarkt zurückkehren können.
Die Kommission würdigt diesen begrüßenswerten Schritt der CBN und dankt für deren anhaltend starke Unterstützung von Kapitalmarktinitiativen. Wir versichern Anlegern erneut, dass die SEC weiterhin mit allen Interessenträgern zusammenarbeiten und alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Marktvertrauens ergreifen wird. Ebenso werden wir uns weiter dafür einsetzen, Kapitalmarktanlagen reibungsloser und kostengünstiger zu gestalten.
Anleger werden hiermit aufgefordert, unverzüglich die Einzahlung der in ihrem Besitz befindlichen Dividendenschecks auf ihre Konten zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Bank zur Erfüllung ihrer Anforderungen an die Kundenidentifizierung (KYC) Ihre BVN benötigt. Noch nicht auf der e-Dividend-Plattform registrierten Anlegern wird ebenfalls empfohlen, sich bei ihrer jeweiligen Bank kostenlos anzumelden.
Gezeichnet:
Die Leitung
3. August 2016