Pressemitteilung – Aktualisierung zur Aussetzung der Hauptversammlung von OANDO PLC Published: April 30, 2021

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) wurde auf Veröffentlichungen in verschiedenen Medien über Urteile gegen die Kommission aufmerksam gemacht. Diese betreffen ihre Aufsichtsmaßnahmen gegen Oando Plc und mehrere seiner Führungskräfte wegen schwerwiegender Verstöße gegen Kapitalmarktvorschriften, von denen einige strafrechtlich untersucht werden. Daher ist es wichtig, die Öffentlichkeit über den zutreffenden Stand der Angelegenheit zu informieren.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2017 erhielt die Kommission Eingaben von zwei Aktionären von Oando Plc, die unter anderem Mängel der Unternehmensführung und Missmanagement behaupteten. Die Kommission untersuchte die Aktivitäten von Oando Plc und stellte bestimmte Verstöße einiger Verwaltungsratsmitglieder gegen Wertpapiergesetze fest. Zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Integrität des Kapitalmarkts verhängte die Kommission mit Schreiben vom 31. Mai 2019 Sanktionen gegen das Unternehmen und die betroffenen Verwaltungsratsmitglieder.

Oando Plc leitete anschließend mehrere Gerichtsverfahren ein, um die Anweisungen im Schreiben der Kommission anzufechten. Der Stand der von allen beschwerten Parteien eingeleiteten Verfahren wird nachstehend zusammengefasst:

  1. Im Anschluss an die am 3. Juni 2019 ohne Anhörung der Gegenseite erlassene Anordnung des Federal High Court, Ikoyi Lagos, im Verfahren Nr. FHC/L/CS/910/19, Mr. Jubril Adewale Tinubu & Anor V Securities & Exchange Commission & Anor, setzte die Kommission die Hauptversammlung von Oando Plc aus, einem an den Börsen in Nigeria und Johannesburg notierten Unternehmen. Die Versammlung sollte am Dienstag, dem 11. Juni 2019, um 10:00 Uhr vormittags in der Zinnia Hall, Eko Hotels and Suites, Plot 1415, Adetokunbo Ademola Street, Victoria Island, Lagos, stattfinden.
  2. Verfahren Nr.: FHC/L/CS/910/2019- Mr Jubril Adewale Tinubu and Mr Omomofe Boyo Vs. Securities and Exchange Commission & Anor:

Der Federal High Court, Abteilung Abuja, wies durch Richter F.O.G Ogunbanjo am 25. Februar 2021 die von Herrn Jubril Adewale Tinubu und Herrn Omomofe Boyo gegen die Anweisung der Kommission im Schreiben vom 31. Mai 2019 erhobene Klage mangels Zuständigkeit ab.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht auf das Urteil von Richter R.M Aikawa vom 23. November 2017 im Verfahren Nr. FHC/L/CS/1601/17-Oando Plc v Securities & Exchange Commission & Anor verwies, in dem die Klage von Oando Plc ebenfalls mangels Zuständigkeit abgewiesen wurde.

Herr Jubril Adewale Tinubu und Herr Omomofe Boyo haben gegen das genannte Urteil Rechtsmittel eingelegt; diese sind beim Court of Appeal in Abuja anhängig.

3. Verfahren Nr.: FHC/L/CS/965/2019- Oando Plc Vs. Securities and Exchange Commission & 2 Ors:

Der Federal High Court, Abteilung Abuja, wies durch Richter F.O.G Ogunbanjo am 25. Februar 2021 die von Oando Plc gegen die Anweisung der Kommission im Schreiben vom 31. Mai 2019 erhobene Klage mangels Zuständigkeit ab.
Oando Plc hat gegen das genannte Urteil Rechtsmittel eingelegt; diese sind beim Court of Appeal in Abuja anhängig.

4. Verfahren Nr.: FHC/L/CS/966/2019- Mr Olufemi Adeyemo Vs. Securities and Exchange Commission & 2 Ors:

Der Federal High Court, Abteilung Abuja, wies durch Richter F.O.G Ogunbanjo am 25. Februar 2021 die von Herrn Olufemi Adeyemo gegen die Anweisung der Kommission im Schreiben vom 31. Mai 2019 erhobene Klage mangels Zuständigkeit ab.

Herr Olufemi Adeyemo hat gegen das genannte Urteil Rechtsmittel eingelegt; diese sind beim Court of Appeal in Abuja anhängig.

5. Verfahren Nr.: FHC/L/CS/1031/2019-Oando Plc Vs. Securities and Exchange Commission & Ors:

Die Angelegenheit ist weiterhin beim Federal High Court in Abuja anhängig; ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

6. Verfahren Nr.: FHC/L/CS/911/2019 -Mr Jubril Adewale Tinubu; Mr Omomofe Boyo Vs Securities and Exchange Commission & Anor:

Die Angelegenheit ist weiterhin beim Federal High Court in Abuja anhängig; ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

Angesichts der anhängigen Gerichtsverfahren und der von den Rechtsmittelführern gegen die zugunsten der Kommission ergangenen Urteile eingelegten Rechtsmittel empfahl Herr Olasupo Shasore SAN als deren Rechtsbeistand der Kommission mit Schreiben vom 25. Februar 2021, den Status quo bis zur Entscheidung über die Verfahren und Rechtsmittel aufrechtzuerhalten.

7. Verfahren Nr.: FCT/HC/CV/347/2020- Engr Patrick Ajudua Vs. Securities and Exchange Commission & Oando Plc:

Der High Court of the Federal Capital Territory gab durch Richter O.A Musa am 23. Februar 2021 den Anträgen des Antragstellers statt. Die Kommission hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und eine einstweilige Anordnung bis zur Verhandlung über ihren Antrag auf Aufhebung des Urteils gestellt. Sie begründet dies damit, dass ihr die Verfahrensunterlagen niemals zugestellt worden seien und das Gericht für die Angelegenheit nicht zuständig sei. Über die Anträge der Kommission soll am 20. Mai 2021 verhandelt werden.

8. Verfahren Nr.: FHC/KN/CS/17/2021- Alhaji Yakubu M. Gumel & 3 Ors Vs. Securities and Exchange Commission & Oando Plc:
Der Federal High Court, Abteilung Kano, gab durch Richter A. Lewis Allagoa am 24. März 2021 den Anträgen der Antragsteller statt. Anträge auf Aussetzung des genannten Urteils sind anhängig.

BEDEUTUNG SÄMTLICHER URTEILE:

  1. Ein Urteil des Federal High Court in Lagos hat wie oben erwähnt festgestellt, dass der Federal High Court Nigeria für den Rechtsstreit nicht zuständig ist, da die Zuständigkeit beim Investments & Securities Tribunal liegt.
  2. Drei Urteile des Federal High Court in Abuja haben wie oben erwähnt festgestellt, dass der Federal High Court Nigeria für den Rechtsstreit nicht zuständig ist, da die Zuständigkeit beim Investments& Securities Tribunal liegt.
  3. Ein Urteil des High Court des Federal Capital Territory in Bwari, Abuja, hat wie oben erwähnt festgestellt, dass der Federal Capital Territory High Court Abuja für die Angelegenheit zuständig ist, und den Anträgen der Antragsteller stattgegeben.
  4. Ein Urteil des Federal High Court in Kano hat wie oben erwähnt festgestellt, dass der Federal High Court Nigeria für den Rechtsstreit zuständig ist, und den gegen die Kommission gerichteten Anträgen stattgegeben.

Angesichts der widersprüchlichen Urteile gleichrangiger High Courts weist die Kommission die Öffentlichkeit hiermit darauf hin, dass die Parteien und betroffenen Interessenträger im Einklang mit dem Recht (siehe Vaswani Trading Co. v. Savalakh & Co. (1972) NSCC 692 und Ojukwu v. Military Governor of Lagos State (1986) 1 NWLR (Pt 18) 621) und angesichts der anhängigen Rechtsmittel bzw. Anträge auf Aussetzung der verschiedenen Urteile den Status quo aufrechterhalten sollen. Dazu gehört die Aussetzung der Hauptversammlung bis zur Entscheidung über die Verfahren und Rechtsmittel.

Die Kommission wird die betroffenen Interessenträger und die Öffentlichkeit über den Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren informieren.
Gezeichnet

Die Leitung

30. April 2021

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