Neue Regeln für Organismen für gemeinsame Anlagen Published: Juni 22, 2020

Im Anschluss an die Veröffentlichung neuer Regeln für Organismen für gemeinsame Anlagen im Dezember 2019 gibt die Kommission folgende Klarstellungen zur wirksamen Einhaltung der neuen CIS-Regeln heraus.

  1. Alle Fondsverwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen müssen die neuen Regeln einhalten und spätestens am 30. September 2020 Nachweise dafür einreichen;
  2. Die neue Gesamtkostenquote und die neue Berechnung der Erfolgsvergütung gelten ab Beginn von Q3,2020, also ab Juli 2020;
  3. Erfolgsvergütungen sollten bei der Berechnung der Gesamtkostenquote nicht berücksichtigt werden und sind jährlich zu ermitteln und zu zahlen;
  4. Die Fund Managers Association of Nigeria (FMAN) muss ab Q3. 2020 zu Beginn jedes Jahres akzeptable Vergleichsmaßstäbe für Geldmarktfonds, Mischfonds und ethische Fonds einreichen;

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