Vertrauensschadenversicherung für 2019 Published: Januar 18, 2019

Gemäß Regel 27 (1) der SEC-Regeln und -Vorschriften, die auf Grundlage des Investments and Securities Act, 2007 erlassen wurden, muss jeder registrierte CMO im Sinne des Gesetzes eine Garantie oder Berufshaftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.

Alle registrierten Kapitalmarktanbieter, die ihre Vertrauensschadenversicherung für 2019 noch nicht aktualisiert haben, müssen dies daher spätestens am 31. Januar 2019 tun.

Alle bei der Kommission eingereichten Vertrauensschadenversicherungen müssen den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 abdecken.

Aktualisierte Vertrauensschadenversicherungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu senden:

  1. eagama@sec.gov.ng
  2. hrufai@sec.gov.ng
  3. zabdullahi@sec.gov.ng
  4. Kazubuike-luke@sec.gov.ng

Weitere Informationen unter – 094621149

Bei Nichteinhaltung wird eine Sanktion gemäß den SEC-Regeln und -Vorschriften verhängt. 

  1. Back to Home
  2. /
  3. Für Anleger
  4. /
  5. Rundschreiben im Blick behalten
  6. /
  7. Vertrauensschadenversicherung für 2019