Inkrafttreten der Crowdfunding-Regeln Published: Mai 26, 2021
Alle Interessenträger werden hiermit darüber informiert, dass die Regeln für das Crowdfunding-Geschäft in Nigeria am 21. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Dies gehört zu den Bemühungen, den Anlegerschutz zu gewährleisten und zugleich Innovationen im Wertpapiergeschäft zu fördern.
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Regeln mussten alle Personen und Organisationen, die bereits vor Inkrafttreten der Regeln ein Anlage-Crowdfunding-Portal bzw. eine digitale Plattform für Warenanlagen betrieben, ihre gesamte Geschäftstätigkeit entsprechend den Anforderungen der Regeln umstrukturieren und die Registrierung beantragen, und zwar spätestens 90 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens.
Obwohl die Übergangsfrist am 21. April 2021 abgelaufen ist, weist die Kommission hiermit alle bestehenden Anlage-Crowdfunding-Portale bzw. digitalen Plattformen für Warenanlagen an, die Anforderungen und Zulassungskriterien für die Mittelaufnahme über ein Crowdfunding-Portal und/oder dessen Betrieb zu beachten und die Registrierungsanforderungen zu erfüllen oder ihren Betrieb bis zum 30. Juni 2021 einzustellen. Andernfalls wird der Betrieb der betreffenden Plattform als rechtswidrig eingestuft und zieht die in den Regeln vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Sanktionen nach sich.
Klicken Sie bitte hier, um die Regeln herunterzuladen.
Alle Anfragen sind über die folgenden Kanäle an die Kommission zu richten
E-Mail: sec@sec.gov.ng; registration@sec.gov.ng
Telefon – 094621100; 094621168
Social-Media-Konten –
Twitter – @SECNigeria; Instagram – @secnigeria;
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