Datenbank der Konten ohne Mandat am nigerianischen Kapitalmarkt (e-Dividend-Registrierung) Published: April 13, 2017
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) informiert Anleger darüber, dass sich zur Eindämmung des Anstiegs nicht abgeholter Dividenden am nigerianischen Kapitalmarkt alle Anleger für die elektronische Auszahlung ihrer Dividenden (e-Dividend) registrieren müssen.
Zur Erleichterung der e-Dividend-Registrierung hat die SEC eine Plattform bereitgestellt, auf der alle noch nicht registrierten Anleger nach ihren Namen suchen können.
Anleger werden daher aufgefordert, ihren Registrierungsstatus über den folgenden Link zu prüfen:
Nicht für e-Dividend registrierte Anleger
Allen Anlegern, deren Namen erscheinen, wird empfohlen, sich DRINGEND an die nächstgelegene Geschäftsstelle ihrer Bank oder ihres Registerführers zu wenden. Dort können sie sich für den elektronischen Empfang nicht abgeholter und künftiger Dividenden sowie für die Gutschrift von Erlösen aus Sekundärmarkttransaktionen auf ihr bevorzugtes Bankkonto (direkte Geldabwicklung) registrieren.
Die Kommission erinnert Anleger außerdem an den 30. Juni 2017 als Frist für die Einstellung der Ausstellung physischer Dividendenschecks. Dadurch sollen die damit verbundenen Risiken verringert und die Anlegererfahrung verbessert werden.
Mit dem Fristablauf am 30. Juni 2017 endet außerdem die kostenlose e-Dividend-Registrierung, deren Kosten die Kommission seit Beginn des Verfahrens im November 2015 übernommen hat. Anleger werden daher ermutigt, die laufende kostenlose Registrierung dringend zu nutzen.
ERINNERUNG: Allen Anlegern am nigerianischen Kapitalmarkt wird empfohlen, die laufende kostenlose Registrierung zu nutzen und sich vor Fristablauf bei der nächstgelegenen Geschäftsstelle ihrer Bank oder ihres Registerführers anzumelden.
Gezeichnet
Die Leitung
13. April 2017