Klarstellung zum Verbot von Geschenken bei Hauptversammlungen (AGMS/EGMS) Published: März 26, 2020
03. März 2020
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde möchte die Anwendung der Regel 602 (4) ihrer Regeln und Vorschriften klarstellen.
Regel 602(4) bestimmt: „Publikumsgesellschaften dürfen bei ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlungen keine Geschenke an Aktionäre, Beobachter oder andere Personen verteilen.“
Die Kommission hält die Klarstellung für erforderlich, dass „kleine Erfrischungen“ nicht als „Geschenke“ gelten.
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