Rundschreiben_Beginn der direkten Geldabwicklung (DCS) Published: Dezember 31, 2015

AN: ALLE ANLEGER UND KAPITALMARKTANBIETER

RUNDSCHREIBEN ZUM BEGINN DER DIREKTEN GELDABWICKLUNG (DCS)

Die Öffentlichkeit wird hiermit darüber informiert, dass die Umsetzung der direkten Geldabwicklung am 4. Januar 2016 beginnt.

Die direkte Geldabwicklung (DCS) ist ein Verfahren, bei dem die Gelderlöse aus von Maklern an der Börse ausgeführten Geschäften direkt auf das Bankkonto der Anleger überwiesen werden. DCS soll die Transparenz verbessern, das Anlegervertrauen stärken, Marktverstöße verringern und die Handelsgeschwindigkeit erhöhen.

Auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Nigerian Stock Exchange (NSE), Central Securities Clearing System (CSCS) PLC, der Association of Stockbroking Houses of Nigeria (ASHON) und Nigeria Inter-Bank Settlement System (NIBSS) Plc werden Handelsunternehmen hiermit angewiesen, die einschlägigen Informationen spätestens am Mittwoch, dem 30. Dezember 2015, an NIBSS zu senden, damit sie sich zur Validierung der Bankverifizierungsnummern (BVN) im NIBSS-Portal anmelden können.

Alle Anleger sollen bei ihrem Börsenmaklerunternehmen ein Formular für die direkte Geldabwicklung ausfüllen. Formulare können auch von der SEC-Website heruntergeladen werden sowie von den Websites von NSE, CSCS, ASHON und einzelnen Börsenmaklerunternehmen und nach dem Ausfüllen an das jeweilige Börsenmaklerunternehmen des Anlegers gesendet werden.

Gezeichnet: Die Leitung

23. Dezember 2015

  1. Back to Home
  2. /
  3. Für Anleger
  4. /
  5. Rundschreiben im Blick behalten
  6. /
  7. Rundschreiben_Beginn der direkten Geldabwicklung (DCS)