Rundschreiben an die Öffentlichkeit zur „Versiegelung“ der Geschäftsräume des illegalen Kapitalmarktanbieters YUAN DONG (YDEC) Published: Februar 25, 2017

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) wurde auf die Aktivitäten eines unter dem Namen Yuan Dong (YDEC) tätigen illegalen Anbieters aufmerksam gemacht. Das Unternehmen gibt sich als Investmentgesellschaft aus und fordert ahnungslose Mitglieder der Öffentlichkeit zur Beteiligung an einem als Resources Investment Account bezeichneten Programm auf. Die Anlagen reichen von einer Mindesteinlage von ₦10, 000 bis zu einer Höchsteinlage von ₦240,000.

Die Anlagedauer beträgt mindestens 30 Arbeitstage und höchstens 10 Monate. Angeboten werden kurz- und mittelfristige Zinssätze, darunter das Versprechen eines täglichen Gewinns von ₦80.00 bzw. ₦2,400 je nach Anlagekategorie. Das Unternehmen lockt seine Kunden außerdem mit Bonuszahlungen, wenn sie weitere Anleger zur Teilnahme bewegen.

Die Kommission hat die Aktivitäten des Unternehmens inzwischen untersucht und festgestellt, dass sie gegen den Investment and Securities Act (ISA), 2007 verstoßen. Ferner wurde festgestellt, dass das Unternehmen entgegen seiner behaupteten Präsenz an über 20 Standorten landesweit nur in Asaba, Kano und Abuja tatsächlich betriebene Büros hat. Die Initiatoren dieser illegalen Aktivitäten wurden von der Nigeria Police Force festgenommen und werden verhört.

Die Kommission informiert Anleger darüber, dass das Unternehmen für keinerlei Anlagegeschäft zugelassen ist und seine Tätigkeit somit rechtswidrig ist.

Gemäß ihrer Nulltoleranzpolitik gegenüber unlauteren Marktpraktiken informiert die Kommission die Öffentlichkeit hiermit, dass sie die Geschäftsräume des Unternehmens am Donnerstag, dem 23. Februar 2017, in Ausübung ihrer Befugnisse nach Abschnitt 13 (w) des ISA 2007 „versiegelt“ hat. Dies war notwendig, um die rechtswidrigen Aktivitäten des Unternehmens gegenüber ahnungslosen Anlegern vollständig zu beenden.

Die Kommission bekräftigt ihr Engagement, den nigerianischen Kapitalmarkt von sämtlichen illegalen Anbietern zu bereinigen, und empfiehlt Anlegern zugleich Sorgfalt und Vorsicht bei Anlageentscheidungen. Gültige Zulassungen rechtmäßiger Anbieter sind auf der Website der Kommission einsehbar. Die Öffentlichkeit sollte die Zulassungen von Unternehmen prüfen, mit denen sie Anlagegeschäfte tätigen möchte.

Gezeichnet

Die Leitung

24. Februar 2017

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