Rundschreiben an ausschüttende Unternehmen, Kapitalmarktinteressenträger und die Öffentlichkeit zur Behandlung nicht abgeholter Dividenden von Publikumsgesellschaften Published: Juni 5, 2025

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die Kommission) wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ausschüttende Unternehmen und ihre Registerführer nicht abgeholte Dividenden von Publikumsgesellschaften, die älter als 12 Jahre sind, weiterhin als „verjährt“ behandeln, ohne den Finance Act 2020 zu berücksichtigen. Als Antwort auf verschiedene Anfragen stellt die Kommission Folgendes klar:

  1. Nach Abschnitt 60 des Finance Act 2020 (31. Dezember 2020) sollen von einer an der Nigerian Exchange Limited notierten Publikumsgesellschaft beschlossene Dividenden, die sechs Jahre oder länger nicht abgeholt wurden, an den Unclaimed Funds Trust Fund (UFTF) übertragen werden. Dieser soll sie treuhänderisch halten und verwalten, bis der Aktionär einen entsprechenden Anspruch geltend macht.
  2. Aktionäre dürfen weiterhin Dividenden beanspruchen, die vor dem Inkrafttreten des Finance Act 2020 am 31. Dezember 2020 noch nicht verjährt, also nicht älter als 12 Jahre, waren.

Bis zur Einrichtung und Betriebsaufnahme des UFTF durch die Bundesregierung weist die Kommission auf Grundlage ihrer Befugnisse nach Abschnitten 3 (4) (e) und 93 des Investments and Securities Act 2025 Publikumsgesellschaften und ihre Registerführer an, mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 weiterhin alle oben beschriebenen Anträge von Aktionären auf Auszahlung nicht abgeholter Dividenden zu erfüllen. Publikumsgesellschaften und Registerführer müssen diese Anweisung unverzüglich einhalten und regelmäßig in der nach den Regeln und Vorschriften der Kommission vorgeschriebenen Weise darüber berichten.

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