Rundschreiben an alle Kapitalmarktanbieter ohne die erforderliche Zahl benannter Personen Published: Juli 15, 2017

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) informiert alle am nigerianischen Kapitalmarkt tätigen Kapitalmarktanbieter (CMOs), Experten und Fachleute darüber, dass sie gemäß ISA 2007 und den SEC-Regeln und -Vorschriften für jede ausgeübte Funktion über die erforderliche Zahl benannter Personen und einen Compliance-Beauftragten verfügen sollen.

Alle CMOs, Experten und Fachleute ohne die erforderliche Zahl benannter Personen und/oder einen Compliance-Beauftragten müssen daher ihren Registrierungsstatus bei der Kommission spätestens am 20. August 2017 bereinigen.

Bei Nichteinhaltung dieser Anweisung liegt ein Verstoß gegen den ISA 2007 und die SEC-Regeln & -Vorschriften vor; der betreffende CMO, Experte oder Fachmann darf dann nicht am Markt tätig sein.

Gezeichnet

Die Leitung

14. Juli 2017

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