Rundschreiben zur Einführung einer Aufsichtsgebühr für Sekundärmarkttransaktionen mit festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen) Published: Dezember 16, 2021

Dieses Rundschreiben ergeht gemäß Abschnitt 13(u) des Investments and Securities Act (ISA), 2007 und Schedule 1, Part D der SEC-Regeln (Registrierungsgebühren, Mindestkapitalanforderungen, Wertpapiere und Sonstiges), die die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) unter anderem zur Erhebung von Gebühren auf Transaktionen im Anlage- und Wertpapiergeschäft in Nigeria ermächtigen.

Kapitalmarktanbieter (CMOs) und Interessenträger im Allgemeinen werden hiermit über Folgendes informiert:

  1. Eine Aufsichtsgebührenstruktur für Sekundärmarkttransaktionen mit Anleihen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
  2. Zu Sekundärmarkttransaktionen mit Anleihen zählen Anleihegeschäfte, die an einer Wertpapierbörse (Börse) ausgeführt werden, einer Börse mündlich oder auf andere Weise als dort getätigt gemeldet werden oder deren Transaktionsdaten auf der Plattform der Börse erscheinen. Dies erfolgt unter anderem zur Weiterleitung an eine Verwahrstelle zur Abwicklung, zur Preisfindung und zur Unternehmenspublizität.
  3. Nach dieser Gebührenstruktur erhebt die SEC 0.025% des Gesamtwerts aller Sekundärmarkttransaktionen mit Anleihen. Die Wertpapierbörse, an der die Transaktion stattfindet, erhebt einen Betrag von höchstens 0.025% des Gesamtwerts der Sekundärmarkttransaktionen mit Anleihen.
  4. Für Anleihegeschäfte von Handelsmitgliedern fällt eine einzige Aufsichtsgebühr von 0.0001% des Gesamtwerts der Sekundärmarkttransaktionen mit Anleihen an; sie sind von der zuvor genannten Gebühr von 0.025% befreit.

Dieses Rundschreiben ersetzt frühere Anweisungen der Kommission zu diesem Thema.

Gezeichnet:

Die Leitung

15. Dezember 2021

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