Rundschreiben zu regelmäßigen Aktualisierungen über registrierte landwirtschaftliche Genossenschaften und Lagerhäuser mit Anbindung an Warenbörsen Published: September 1, 2022
Die Kommission ordnet hiermit an, dass alle bei ihr registrierten Warenbörsen künftig in ihren Quartalsberichten Angaben zur Zahl der registrierten landwirtschaftlichen Genossenschaften und Lagerhäuser machen müssen, die an die jeweilige Börse angebunden sind. Die Berichte sind spätestens 30 Tage nach Ende jedes Quartals einzureichen.
Diese Anweisung gilt mit sofortiger Wirkung. Alle Quartalsmeldungen sind elektronisch an COMMODITYEXCHANGEDIV@SEC.GOV.NG zu senden
Begründung: Der Umsetzungsausschuss hält dies für notwendig, um für eine wirksame Aufsicht angemessene und regelmäßige Aktualisierungen zur Zahl der an die Börsen angebundenen landwirtschaftlichen Genossenschaften und Lagerhäuser zu gewährleisten.