Änderung von Regel 27 – (Vertrauensschadenversicherung) Published: Dezember 30, 2019
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde informiert alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) darüber, dass gemäß Abschnitt 313 des Investments & Securities Act 2007 die Regel 27 (Vertrauensschadenversicherung) um Regel 27A ergänzt wurde. Diese verpflichtet Handelsmitglieder, eine Versicherungspolice zu unterhalten, die sämtliche Bereiche und Risiken der versicherten Geschäftstätigkeit abdeckt.
Die geänderte Regel trat am 23. Dezember 2019 in Kraft.
Betroffene Kapitalmarktanbieter werden darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der neuen Regel am 1. Januar 2020 beginnt. Die Versicherungspolice muss ein vollständiges Jahr abdecken (1. Januar 2020 – 31. Dezember 2020) und jährlich erneuert werden.
Einzelheiten zur geänderten Regel 27 finden Sie hier
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