Auslegungshinweise (IGN)

Die Kommission ist die oberste Aufsichtsbehörde des nigerianischen Kapitalmarkts. Sie reguliert den Markt, um Anleger zu schützen, faire, effiziente und transparente Märkte zu gewährleisten und systemische Risiken zu verringern.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben erlässt die Kommission Regeln und Vorschriften für den Markt und seine Akteure, um unter anderem Transparenz, Einheitlichkeit und Fairness zu gewährleisten. Zur Stärkung ihrer Aufsicht beginnt sie mit der Veröffentlichung von Auslegungshinweisen (IGN), die das Verständnis und die Einhaltung der einschlägigen SEC-Vorschriften erleichtern.

2. ZWECK DER AUSLEGUNGSHINWEISE (IGN)

Mit diesen IGN wird die Kommission:

  1. Bestimmungen von ihr erlassener oder in ihren Zuständigkeitsbereich fallender Gesetze und Vorschriften erweitern, klarstellen, erläutern oder vereinfachen; und
  2. Themen von allgemeinem Anlegerinteresse kommentieren und die Grundsätze hinter der Entwicklung der Vorschriften erläutern, um ein besseres Verständnis und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.

3. NUTZEN DER IGN

Dies soll der Kommission helfen:

  1. Transparenz, Einheitlichkeit und Fairness der Kapitalmarktregulierung voranzutreiben;
  2. Die Einhaltung globaler Marktstandards zu gewährleisten und damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;
  3. Durch Klarheit das Wertpapieremissionsverfahren zu verkürzen und die Qualität der Arbeitsergebnisse der Anbieter zu verbessern;
  4. Einen transparenten Kapitalmarkt mit dem Ruf vollständiger Offenlegung zu schaffen;
  5. Kenntnisse komplexer Finanzprodukte zu vertiefen und deren Emission zu fördern;
  6. Die Marktregulierung zu unterstützen und zu verbessern.

4. GELTUNGSBEREICH DER IGN

Die auf der Website der Kommission veröffentlichten IGN werden unter anderem folgende Bestimmungen und Themen behandeln:

  • The Investments and Securities Act (ISA) 2007;
  • Die aufgrund des Gesetzes erlassenen, 2013 konsolidierten Vorschriften der Kommission und ihre verschiedenen Änderungen;
  • Den Corporate-Governance-Kodex;
  • Aktuelle, neue, besondere und/oder komplexe Kapitalmarktfragen.

5. WER IGN-THEMEN ANFRAGEN/ANSTOSSEN KANN

  • Die Kommission,
  • Anleger,
  • Kapitalmarktanbieter,
  • Unter anderem Branchengruppen.

Füllen Sie das folgende Formular aus, um Ihre Fragen und Kommentare an die Kommission zu senden.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS:Diese Veröffentlichung, ihre Anlagen und sämtliche damit verbundenen Ansichten oder Meinungen geben, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes ergibt, die Ansichten der NIGERIANISCHEN WERTPAPIER- UND BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE wieder. Die Veröffentlichung darf in keiner Weise offengelegt oder verwendet werden. Die darin geäußerten Ansichten und Meinungen sind diejenigen der KOMMISSION. Die KOMMISSION übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, unabhängig von ihrer Entstehung, die durch die Nutzung dieser Veröffentlichung oder ihrer Anlagen entstehen oder erlitten werden. Die KOMMISSION gewährleistet weder die Unversehrtheit dieser Veröffentlichung noch die Fehler-, Viren-, Abfang- oder Störungsfreiheit dieser Mitteilung.

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