Registrierungsanforderungen für Einzelpersonen als Untermakler Published: Mai 22, 2025

ANTRAGSLEITLINIEN

  • Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
  • Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
  • Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
  • Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
  • Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  • Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
  • SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  • Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
  • Die Kommission kann weitere Unterlagen und/oder Informationen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
  • Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
  • Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.

REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN

Zahlung

  1. Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
  2. Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – genau N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
  3. Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N500,000 (fünfhunderttausend Naira);
  4. Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
  5. Zahlungsnachweis für gegebenenfalls anfallende Gebühren für benannte Personen wie folgt:
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person
  • N 50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für eine wechselnde benannte Person
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für eine Registrierungsänderung
  • N10,000.00 (einhunderttausend und fünfzigtausend Naira) für einen Wechsel und eine Statusänderung

Formulare

  1. Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2C und 3 – für das Unternehmen
  2. Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen/sämtliche Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens (jedes Unternehmen/jede Person, das/die die Registrierung als Kapitalmarktanbieter für diese Funktion beantragt, muss mindestens drei benannte Personen haben. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
  3. Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (für den Wechsel von Verwaltungsratsmitgliedern oder benannten Personen, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind ordnungsgemäß auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen

  1. Mindestens drei (3) benannte Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und des Compliance-Beauftragten. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
  2. Das Formular SEC 2 soll unter anderem die BVN, Girokontoverbindung, dienstlichen E-Mail-Adressen des Antragstellers sowie die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen früherer Arbeitgeber, Banken und benannter Referenzpersonen enthalten;
  3. Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen, ordnungsgemäß von beiden Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichnet;
  4. Bei wechselnden Personen: Nachweis der Kündigung beim zuvor registrierten Unternehmen, der Mitteilung der Kündigung an die Kommission durch die Person und der Annahme der Kündigung durch das Unternehmen;
  5. Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Die Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben. Dauer und Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf müssen angegeben und erläutert werden;
  6. Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen (die Originale müssen einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorgelegt werden);
  7. Gegebenenfalls Nachweis einer Namensänderung, belegt durch einschlägige Unterlagen einschließlich einer gerichtlichen eidesstattlichen Erklärung und einer Zeitungsveröffentlichung
  8. Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Nichtnigerianer/Ansässige; das Original ist dem SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  9. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)

Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.

Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung

  1. Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals von N2,000,000.00 (genau zwei Millionen Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
  2. Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 20% des vorgeschriebenen Mindestkapitals mit Laufzeitende am 31. Dezember;

Antragstellendes Unternehmen

  1. Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten sowie Informationen über leitende Mitarbeiter;
  2. Namen und Anschriften der Tochterunternehmen, assoziierten und/oder verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
  3. Zahlungsnachweis für die den Aktionären zugeteilten Aktien;
  4. Betriebshandbuch des Unternehmens;
  5. Geschäftsplan des Unternehmens;
  6. Offenlegung sämtlicher Banken, bei denen das Unternehmen seit seiner Gründung Konten unterhält, einschließlich sämtlicher Kontoauszüge des Unternehmens für die letzten sechs (6) Monate vor Einreichung bei der Kommission.
  7. Website-Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Social-Media-Kennungen des Unternehmens (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter);

Gesellschaftsunterlagen

Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen;

  1. Gründungsurkunde;
  2. Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der beantragten Funktion enthalten müssen;
  3. CAC-Unterlagen mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu den Verwaltungsratsmitgliedern

(Das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen);

  1. Aktueller geprüfter Abschluss oder geprüfte Vermögensaufstellung, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, sowie ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers, das bei Einreichung bei der Kommission höchstens dreißig (30) Tage alt ist. (Die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen.)
  2. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  3. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  4. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;
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