Registrierungsanforderungen für Wertpapierbörsen Published: Oktober 25, 2023

ANTRAGSLEITLINIEN

  • Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
  • Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
  • Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
  • Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
  • Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  • Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
  • SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  • Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
  • Die Kommission kann weitere Unterlagen und/oder Informationen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
  • Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
  • Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.

REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN

Zahlung

  1. Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000 (einhunderttausend Naira);
  2. Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
  3. Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N30,000,000.00 (dreißig Millionen Naira);
  4. Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
  5. Zahlungsnachweis für die Gebühr für benannte Personen – genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person und genau N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für jede wechselnde benannte Person;

Formulare

  1. Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC3 und 5 – für das Unternehmen
  2. Ausgefertigte Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen/sämtliche Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens (jeder vorgesehene Kapitalmarktanbieter, der die Registrierung für diese Funktion beantragt, muss mindestens vier benannte Personen haben. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
  3. *Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (zusätzlich für den Wechsel von Verwaltungsratsmitgliedern oder benannten Personen, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind ordnungsgemäß auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen

  1. Mindestens vier (4) benannte Personen, darunter ein Compliance-Beauftragter;
  2. Der geschäftsführende Direktor des Unternehmens muss zu den benannten Personen gehören;
  3. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
  4. Das Formular SEC 2 soll die BVN mit Bankverbindung, privaten/dienstlichen E-Mail-Adressen enthalten. Zudem sind die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern/E-Mail-Adressen der unmittelbaren früheren Arbeitgeber, Banken und benannten Referenzpersonen anzugeben;
  5. Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen vorlegen;
  6. Ausführliche Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben und alle Daten/Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf zu erläutern;
  7. Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen; die Originale sind der SEC zur Einsicht vorzulegen;
  8. Bescheinigung über eine Namensänderung einschließlich gerichtlicher eidesstattlicher Erklärung und Zeitungsveröffentlichung;
  9. Nachweis, dass die benannten Personen über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss gemäß Regel 20 der Kommissionsvorschriften verfügen
  10. Jede vorgesehene benannte Person muss mit drei aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für vorgesehene benannte Personen und jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  11. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen). Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer); das Original ist der SEC zur Einsicht vorzulegen;

Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.

Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung

  1. Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals von N500,000,000.00 (fünfhundert Millionen Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
  2. Aktuelle Vertrauensschadenversicherung über mindestens 25% des eingezahlten Mindestkapitals gemäß den Kommissionsvorschriften;

Antragstellendes Unternehmen

  1. Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern sowie Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten;
  2. Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
  3. Zwei Kopien der bestehenden oder vorgesehenen Satzung bzw. Regeln, des Verhaltenskodex, des Handelskodex usw. vorlegen, die als „Börsenregeln“ bezeichnet werden;
  4. Informationen zur Organisation einschließlich Struktur und Profil der Rats-/Verwaltungsratsmitglieder sowie Regeln und Verfahren vorlegen;
  5. Ausführliche Informationen zu den Gründern und leitenden Mitarbeitern der Börse vorlegen;
  6. Zwei Kopien der Zulassungsanforderungen der Börse vorlegen;
  7. Kopie der Verfahrensunterlagen der Börse und der ausführlichen Dokumente zum Anlegerschutzfonds und Handelsgarantiefonds nach deren Fertigstellung vorlegen;
  8. Kopie des Anweisungs- und Prüfungshandbuchs für Mitgliedsaktivitäten vorlegen;
  9. Kopie des Betriebshandbuchs vorlegen, einschließlich Personalrichtlinien/-verfahren und Informationen über Markteinrichtungen (Handelseinrichtungen/-räume, Kurstafel, Informationstafel/Kursband, Computerisierung und Telefonsysteme nach deren Fertigstellung);
  10. Ausführliche Informationen über das einzuführende Handelssystem vorlegen;
  11. Geschäftsplan und Organigramm des Unternehmens;
  12. Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unternehmens angeben und
  13. Social-Media-Kennungen angeben (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter);

Gesellschaftsunterlagen

Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen:

  1. Gründungsurkunde
  2. Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;
  3. CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern (das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen);
  4. Aktueller geprüfter Abschluss oder geprüfte Vermögensaufstellung für Banken, die seit weniger als einem (1) Jahr tätig sind, bei Einreichung bei der Kommission höchstens drei (3) Monate alt, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, sowie ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers; (die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen);
  5. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Börse, Änderungen ihrer Regeln stets der Kommission zur Genehmigung vorzulegen;
  6. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens, die auch Verwaltungsratsmitglieder von oder an Unternehmen beteiligt sind, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden oder gehandelt werden könnten, notariell zu beglaubigen;
  7. Allgemeine eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Mitglieder zur Einhaltung der Bestimmungen des Investment & Securities Act (ISA) 2007 und der Kommissionsvorschriften sowie zur Durchsetzung ihrer Einhaltung durch die Mitglieder, notariell zu beglaubigen;
  8. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  9. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  10. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;
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